Über die Bildschirmfreigabe können Sie - je nach verwendetem Browser - sowohl den ganzen Bildschirm, einzelne Browserfenster/ -tabs oder Anwendungsfenster (d.h. von geöffneten Programmen) wiedergeben. Bei Anwendungsfenstern werden nur all jene angezeigt, die vor dem Browserfenster/ -tab liegen, über den die Freigabe erfolgen soll (d.h. in dem das Videokonferenztool geöffnet ist). Ist ein solches Fenster gerade minimiert oder befindet sich hinter dem Browserfenster/ -tab über das Sie die Freigabe durchführen wollen, wird dieses Anwendungsfenster nicht angezeigt und kann somit nicht geteilt werden. Bei Nutzung bestimmter Browser können Sie darüber hinaus über die Bildschirmfreigabe auch Ton und Video (inkl. Audio) aus externen Quellen oder Dateien abspielen. |