...
Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 27.11.2020 (eD) (wichtige Neuerungen)
Siehe auch Satzung der Universität Wien: Studienrecht - „Sonderregelungen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie § 13a. bis § 13g. „Abweichende Prüfungsmodalitäten im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie“
...
Diese Angaben finden Sie auch hier.
Mündliche Prüfungen abhalten
...
- Identitätsfeststellung über Conferencing-Tool: Lichtbildausweis zeigen lassen, Bild am Ausweis und Person kontrollieren.
- Ankündigen, dass die Prüfung seitens der Prüfenden abgebrochen wird, wenn der Verdacht besteht, dass unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden. Es gelten die Bestimmungen der Satzung über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel.
- Wenn die Beiziehung einer Vertrauensperson von der*dem Studierenden gewünscht wird, ist sie entweder der Prüfung zuzuschalten oder hat sich, wenn sie sich im selben physischen Raum befindet, im Sichtfeld der Kamera hinter der*dem Studierenden zu platzieren. Eine darüber hinausgehende Öffentlichkeit kann von den Prüfer*innen aus technischen Gründen ausgeschlossen werden.
- Anlassbezogen, insbesondere im Verdachtsfall kann der*die Prüfer*in verlangen, dass der Raum mit der Kamera unter höchstmöglicher Wahrung der Privatsphäre ausgeschwenkt wird.
- Bei kommissionellen Prüfungen müssen alle Prüfer*innen zugeschaltet sein. Die Beratung über das Prüfungsergebnis erfolgt ohne Studierende/n. Geben Sie unmittelbar danach das Ergebnis per Mail bekannt.
- Auf Seite der Prüfer*innen ist eine weitere anwesende Person ratsam für die Beobachtung der*des geprüften Studierenden und die Bestätigung, dass die Prüfung rechtskonform verlief.
- Prüfung durchführen und ein genaues Prüfungsprotokoll führen.
- Im Umgang mit technischen Problemen bei der Prüfung (Studierende*r kann sich nicht einloggen, Verbindung reißt ab) ist Kulanz empfohlen wie etwa konsequenzlose Abmeldung oder Möglichkeit der Wiederholung der Prüfung.
PDFs zum Download
Schriftliche Prüfungen abhalten
...
Gibt es im Curriculum keine zwingende Festlegung, dass die Prüfung schriftlich erfolgt, so ist in überschaubaren Settings eine mündliche Online-Prüfung anzuraten. Vorgaben für diese Art der Prüfung finden Sie unter Mündliche Prüfungen abhalten.
Entsteht bei digitalen schriftlichen Prüfungen ein nicht bewältigbarer Mehraufwand, so kann Unterstützungsbedarf (Prüfungsraum einrichten und konfigurieren, Kommunikation mit Studierenden vor und während der Prüfung, Vorkorrektur anhand Beurteilungsraster) beim SSC gemeldet werden.
...
Wir empfehlen folgende Prüfungsformate, die nach Praktikabilität gereiht sind:
Bitte beachten Sie, für welches Format Sie sich auch entscheiden: Jede digitale schriftliche Prüfung mit einer Teilnehmer*innenzahl über 100 muss dem jeweiligen SSC/SSS gemeldet werden, um Häufungen und damit eine Überlastung von Moodle zu verhindern.
...
Bei gerechtfertigter Bedarfsanmeldung adaptieren die Lehrende wenn möglich die Teilleistung/Prüfung für ein abweichendes digitales Angebot. Ist für die Lehrperson in Absprache mit der Studienprogrammleitung keine Adaptierung möglich und daher die Durchführung vor Ort zwingend, so sind dafür Sicherheits- und Hygienevorkehrungen zu ergreifen. Falls Studierende trotz der Vorkehrungen nicht an der Prüfung teilnehmen können, können sie sich von der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung bzw. Prüfung abmelden. Ausführlich hierzu siehe § 13c der Satzung zum Studienrecht der Universität Wien sowie im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 27.11.2020. (eD)
PDFs zum Download
Glossar
Aufgabenstellungen: Aufgaben sollen verständlich, eindeutig und vollständig formuliert werden. Gerade bei Aufgabenstellungen, die komplex und umfangreich sind und mehrere Teilschritte beinhalten, ist es hilfreich, durch die Formulierung von Unterfragen eine Struktur für die Beantwortung vorzugeben. Dies unterstützt die Studierenden und auch die Lehrenden in der Beurteilung der Leistung. Bitten Sie eventuell andere Lehrende, Ihre Prüfungsaufgaben auf Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit gegenzulesen. Ausführliche Informationen unter: https://infopool.univie.ac.at/startseite/lehren-betreuen/aufgabenstellungen/
...
Prüfungsaufsicht/Unterstützungspersonen bei digitalen schriftlichen Prüfungen: Unmittelbar vor, während und nach der Prüfung muss eine fachkundige Person digital erreichbar sein (Abbrüche oder technische Probleme müssen klärbar sein). Details zu den Aufgaben der Prüfungsaufsicht finden Sie hier.
Prüfungsdauer: Für das Ansetzen der Prüfungsdauer ist zu berücksichtigen, dass Studierende neben der Erarbeitung der Antworten auch Zeit für die Abgabe benötigen (PDF-Erstellung, Hochladen auf die Plattform etc.).
...
- Kann ich Zoom für die Durchführung einer mündlichen Prüfung verwenden?
Sie können Zoom für mündliche Prüfungen verwenden. Seit dem Sommersemester haben alle Mitarbeiter*innen der Universität Wien Zugang zur Campus-Lizenz. Da die kostenlose Version von Zoom in der derzeitigen Ausführung nicht DSGVO-konform ist, ist das Einberufen eines Meetings bzw. einer Prüfung mittels der Campus-Lizenz angeraten. Informationen dazu finden Sie hier.
- Wie können digitale schriftliche Prüfungen technisch durchgeführt werden?
Ausführliche Informationen zur Umsetzung von digitalen Prüfungen finden Sie auch im u:wiki in Moodle.
Anmeldung über u:space: Studierende haben sich für Prüfungen, wie im Regelbetrieb, ordnungsgemäß an- und abzumelden.
Moodle: Alle digitalen schriftlichen Prüfungen müssen über die Plattform Moodle durchgeführt werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass nur angemeldete Studierende mit ihrem u:account teilnehmen können. Erst nach erfolgter Anmeldung erhalten die Studierenden die Prüfungsfragen. Durch die Verwendung des „Deckblattes für digitale schriftliche Prüfungen“ wird sichergestellt, dass Ihren Studierenden die Bedingungen, unter denen geprüft wird, klar sind. Ausführliche Informationen sowie Step by Step-Anleitungen zur Umsetzung von digitalen Prüfungen in Moodle finden Sie hier.
Moodle (Aktivität Aufgabe): Eine einmalige Leistungsfeststellung kann mittels Aktivität „Aufgabe“ (z. B. Seminararbeit, Protokoll, …) erfolgen, zu einem bestimmten Termin laden die Studierenden die geforderte Aufgabe in Moodle hoch. In dieser Aktivität können auch offene Fragen zur Bearbeitung gestellt werden, diese werden von den Studierenden beantwortet und als Datei (PDF) in Moodle abgegeben. Zudem kann eine Textähnlichkeitsprüfung mit Turnitin durchgeführt werden.
Informationen zur Verwendung der Aktivität Aufgabe hier Sie hier:
Das Aufgaben-Modul (CheatSheet) (eD)
Das Aufgaben-Modul: Erweiterte Funktionen nutzen (CheatSheet) (eD)
Das Aufgaben-Modul (Videotutorial)
Turnitin-Textähnlichkeitsprüfung in Moodle (technische Anleitung)
Turnitin in Moodle (didaktische Anleitung)
Moodle (Aktivität Test): Eine schriftliche Prüfung kann in Moodle mit der Aktivität „Test“ durchgeführt werden. Neben Multiple-Choice-Fragen (vgl. „Offline-Test“ in Moodle) können Freitext-Fragen (Essay), Zuordnungsfragen, Drag-and-Drop-Fragen, u.v.m. verwendet werden. Fragen, welche schon für Offline-Tests erstellt wurden, können ohne Überarbeitung auch sofort in einem Online-Test verwendet werden.
Informationen zur Verwendung der Aktivität Test sind hier zu finden:
Fragensammlung und Kategorien nutzen (Cheatsheet) (eD)
Online-Tests anlegen (Cheatsheet) (eD)
Online Tests anlegen (Videotutorial)
Online-Test: Berichtsoptionen konfigurieren (Cheatsheet) (eD)
Online Test – Drag-and-Drop-Fragen verwenden (Videotutorial)
- Wie kann ich feststellen, ob eine Person den Prüfungsbogen heruntergeladen und mit der Prüfung begonnen hat?
Bei schriftlichen Prüfungen mit einem Prüfungsbogen zum Download und bei Take Home Exams stellt sich die Frage, wie zwischen jenen unterschieden werden kann, die nicht zur Prüfung antreten und daher mit „nicht eingetragen“ (NE) beurteilt werden, und jenen, die die Prüfung beginnen und abbrechen und daher mit „nicht genügend“ beurteilt werden.
In Moodle ist das durch eine Zustimmung, dass die/der Studierende zur Prüfung antritt, möglich. Mittels der Aktivität „Gruppenverwaltung“ kann eine Gruppe, z. B. mit dem Namen „Prüfungsantritt", eröffnet werden, zu welcher sich die Studierenden anmelden müssen. Durch die Anmeldung wird die Prüfung erst freigeschaltet. Dies ist durch Setzen einer Voraussetzung möglich. Eine Vorlage zur Verwendung finden Sie in Schriftliche Prüfung Template | Einschreibschlüssel: schriftlpruefen20
Anleitungen:
- Wie wird die Öffentlichkeit einer mündlichen Prüfung bei Durchführung mittels Videoconferencing-Tool gewährleistet?
Wünscht die*der Studierende*r die Beiziehung einer Vertrauensperson, so ist diese der Prüfung zuzuschalten oder hat sich, wenn sie sich im selben physischen Raum befindet, im Sichtfeld der Kamera hinter der*dem Studierenden zu platzieren. Eine darüber hinausgehende Öffentlichkeit kann von den Prüfer*innen aus technischen Gründen eingeschränkt werden. Personen mit einem u:account können zugeschaltet werden, für Gäste sind externe u:accounts anzulegen. Eine Anleitung dazu finden Sie hier: Moodle-Kurse für externe Personen zugänglich machen . Bitten Sie die Studierenden, Ihnen im Vorfeld bekannt zu geben, welche Vertrauensperson/en zusehen sollen.
- Ist es möglich, eine schriftliche Prüfung von Hand schreiben zu lassen?
Ja, das ist möglich, und insbesondere bei Prüfungen, bei denen die Studierenden selbst Zeichnungen, Formeln etc. anfertigen müssen, wichtig. Die Seiten werden dann fotografiert oder eingescannt und in Moodle hochgeladen (Achtung: Dazu ist es notwendig, dass Sie den Studierenden erlauben, mehr als nur eine Datei in Moodle hochzuladen). Achten Sie darauf, dass Sie den Studierenden für die Prüfung etwas mehr Zeit einräumen, da das Dokument in eine Datei umgewandelt und hochgeladen werden muss. Es wird bei diesem Format dringend angeraten, einen Probetest zu machen, der auf die Technik fokussiert.
- Wie funktioniert die Notenübernahme aus Moodle in u:space?
Hier finden Sie die Anleitung, wie die Notenübernahme aus Moodle in u:space funktioniert.
- Wie kann ich mit Turnitin die schriftlichen Arbeiten der Teilnehmer*innen vergleichen?
In Turnitin können nur jene Texte zum Vergleich herangezogen werden, die in der Datenbank von Turnitin verfügbar sind. Ghostwriting kann damit nicht erkannt werden. Ausführliche Informationen zu Turnitin finden Sie hier.
- Ist es technisch möglich, in Moodle große Prüfungen (>100 Personen) abzuhalten?
Das ist technisch durchaus möglich. Nachdem aber nur eine begrenzte Anzahl an Prüfungen gleichzeitig über Moodle abgewickelt werden können, muss das koordiniert werden. Jede digitale schriftliche Prüfung mit einer Teilnehmer*innenzahl über 100 muss dem jeweiligen SSC/SSS gemeldet werden, um Häufungen, und damit eine Überlastung von Moodle zu verhindern. Bitte beachten Sie weiters, dass an einer Prüfung nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig teilnehmen können: Gegebenenfalls müssen mehrere Zeitfenster zu einem Prüfungstermin angeboten werden.
- Können mündliche Abschlussprüfungen über BigBlueButton via Moodle abgehalten werden?
Ja, diese Möglichkeit gibt es. Sie können mit einem E-Mail an moodle@univie.ac.at einen Kurs mit dem Titel des Kurses anlegen lassen. Aktuell ist es so, dass nur registrierte User*innen an der BBB-Session teilnehmen können, ein "einfacher" Gastzugriff von Externen ist nicht möglich. Da externe Personen bei einer Abschlussprüfung anwesend sein dürfen, ist dies zu beachten. Für Gäste sind externe u:accounts anzulegen, eine Anleitung dazu finden Sie hier:https://wiki.univie.ac.at/pages/viewpage.action?pageId=101500765
- Wie kann die Notenabsprache bei einer Abschlussprüfung zwischen den Prüfer*innen organisiert werden?
Im Unterschied zur klassischen Präsenzsituation, wo die Kandidat*innen nach der Prüfung gebeten werden, zur Notenabsprache der Prüfer*innen kurz den Raum zu verlassen, verlassen im digitalen Format die Prüfer*innen den virtuellen Raum. Dazu ist es notwendig, dass Sie im Konferenztool im Vorfeld einen zweiten Raum einrichten, zu dem nur die Prüfenden Zutritt haben. Zur Notenbesprechung begeben sich die Prüfer*innen in diesen Raum und kehren danach zur Verkündung in den Raum zurück, wo die Prüfung stattgefunden hat.
- Wie können praktische Prüfungen digital abgenommen werden (Labor, Exkursionen, Leibesübungen)?
Diese Art Prüfungen müssen wohl weiterhin zu einem gewissen Teil, der je nach Lehrveranstaltung unterschiedlich ist, im Präsenzformat abgenommen werden. - Wie ist vorzugehen, wenn das Prüfungsgespräch aufgezeichnet werden soll?
Prinzipiell ist anzumerken, dass Prüfungsgespräche nicht aufgezeichnet werden müssen. Wenn Sie das Prüfungsgespräch mittels der Videoconferencing-Tools BigBlueButton oder Blackboard Collaborate aufzeichnen, so müssen Sie die Aufzeichnung extra aktivieren. Das Prüfungsgespräch ist dann in der jeweiligen Aktivität zu finden, was allerdings bis zu einigen Stunden dauern kann. Das Speicherformat lautet *.webm. Gespeichert wird es auf den Servern der Uni Wien.
- Kann Jitsi als Tool für eine mündliche digitale Prüfung verwendet werden?
Sie können Jitsi für mündliche Prüfungen verwenden. Die Verwendung kann ohne Installation über Moodle oder https://jm01.univie.ac.at/ erfolgen (siehe https://ctl.univie.ac.at/home-learning/pruefen/#c541562 hier). Anzumerken ist, dass Jitsi in letzter Zeit teilweise instabil war und die Qualität der Videokonferenz auch stark vom Endgerät der Studierenden abhängt. Hier wird die Verwendung mit Browsern wie Chrome oder Chromium empfohlen (siehe https://wiki.univie.ac.at/pages/viewpage.action?pageId=98367236 hier). Sie können in Moodle auch andere Tools für Prüfungen verwenden, wie BigBlueButton oder Collaborate. Einen Moodlekurs mit einer Vorlage finden Sie hier: https://moodle.univie.ac.at/course/view.php?id=144220 | Einschreibschlüssel: muendlpruefen20
- Wie kann ich direkt auf den PDFs meine Korrekturen anbringen?
Mit der Kommentarfunktion „Notiz hinzufügen (Strg + 6)“ können Anmerkungen in einer PDF-Datei gemacht werden.
- Kann ich bei MC-Prüfungen eine zeitliche Abfolge der Fragen einbauen (z. B. 50 Sekunden pro Frage)?
Nein, da es technisch nicht sicherstellbar ist, dass alle Teilnehmer*innen dieselben Chancen haben.
...
- Wie ist bei einer Änderung des Prüfungsmodus aufgrund der COVID-19-Pandemie vorzugehen?
Änderungen sind im Sinne der Nachvollziehbarkeit im u:find zusätzlich zu den bisherigen Informationen zu veröffentlichen und mit „Update“ und dem Datum des Updates zu kennzeichnen. Mit der Anmeldung zu einer veränderten Prüfung nehmen die Studierenden die geänderten Regelungen zur Kenntnis. Sollten Studierende zu einer Prüfung oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung bereits angemeldet sein und die Prüfungsmodalitäten geändert werden, so muss eine Abmeldemöglichkeit gewährleistet sein. Die Abmeldefrist wird von der*dem Studienprogrammleiter*in festgelegt. Siehe auch Satzung der Universität Wien: Studienrecht, § 13a.
- Welche Frist ist bei der Ankündigung einer Prüfung und bei der Anmeldefrist für eine Prüfung einzuhalten?
Die Prüfungstermine sind prinzipiell laut Satzung 14 Tage vorher anzukündigen. Die Anmeldephase der Studierenden für die Prüfung kann kürzer sein. Aufgrund von Maßnahmen, die in Hinblick auf die COVID-19 Pandemie gesetzt werden, kann die Veränderung des Prüfungsmodus auch kurzfristiger erfolgen (siehe obige Frage).
- Was bedeutet „zeitgerechte Prüfungsabmeldung“?
Die Abmeldefristen werden von der jeweiligen SPL festgelegt und sind für eine Studienrichtung einheitlich im System hinterlegt. Daher ist es auch wichtig, die Anmeldung zu einer Prüfung normal über u:space durchzuführen. Es gelten dieselben Abmeldefristen (=Frist, in der sich die Studierenden selbständig auf u:space abmelden können) wie auch im Regelbetrieb. Abmeldungen aus wichtigem Grund können selbstverständlich wie bisher auch noch am selben Tag per E-Mail erfolgen. Wichtige Gründe können z. B. eine plötzliche Erkrankung des Studierenden oder technische Probleme, die die Absolvierung der Prüfung verunmöglichen, darstellen. Wenn die*der Prüfende nicht sicher ist, ob ein wichtiger Grund vorliegt, kann vorher mit dem Büro Studienpräses Rücksprache gehalten werden. Studierende haben bei einer negativen Beurteilung die Möglichkeit, beim Studienpräses einen Antrag auf Anfechtung der Prüfung zu stellen.
- Ist es möglich, die schriftliche Prüfung von Hand schreiben zu lassen?
Ja, das ist möglich, und insbesondere bei Prüfungen, bei denen die Studierenden selbst Zeichnungen, Formeln etc. anfertigen müssen, wichtig. Die Seiten werden dann fotografiert oder eingescannt und in Moodle hochgeladen (Achtung: Dazu ist es notwendig, dass Sie den Studierenden erlauben, mehr als nur eine Datei hochzuladen). Achten Sie darauf, dass Sie den Studierenden für die Prüfung etwas mehr Zeit einräumen, da das Dokument in eine Datei umgewandelt und hochgeladen werden muss. Es wird bei diesem Format dringend angeraten, einen Probetest zu machen, der auf die Technik fokussiert.
- Ist es möglich, bei schriftlichen digitalen Prüfungen via Moodle die Bewertung nur in u:space einzutragen?
Ja, es ist möglich, die Noten wie bei herkömmlichen Präsenzprüfungen direkt in u:space einzutragen. Sie sind nicht verpflichtet, die Noten in Moodle einzutragen.
- Müssen alle vier Prüfungstermine dasselbe Format haben?
Nein, es ist jedoch notwendig, das jeweilige Prüfungsformat und die Regeln in u:find zu kommunizieren. Änderungen sind im Sinne der Nachvollziehbarkeit im u:find zusätzlich zu den bisherigen Informationen zu veröffentlichen und mit „Update“ und dem Datum des Updates zu kennzeichnen. Mit der Anmeldung zu einer veränderten Prüfung nehmen die Studierenden die geänderten Regelungen zur Kenntnis.
- Können schriftliche digitale Prüfungen auch über andere Kanäle als über Moodle erfolgen?
Nein, das ist nicht möglich. Die Universität Wien hat sich dazu entschieden, die Abwicklung der digitalen schriftlichen Prüfungen ausschließlich über die Nutzung von Moodle durchzuführen. Das ist aus rechtlichen Gründen wichtig, denn das Einloggen läuft über u:account ab.Ein Senden des bearbeiteten Prüfungsbogens per E-Mail durch die Studierenden ist als Notmaßnahme vorgesehen, wenn Studierende während der Prüfung technische Schwierigkeiten haben. Empfohlen wird, den Studierenden für die Prüfung ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen, da der Upload Zeit benötigt bzw. auch Prüfungen anzunehmen, wenn diese kurz nach der Deadline einlangen.
- Wie kann eine Prüfungseinsicht durchgeführt werden?
Wenn Kopien der Beurteilungsunterlagen ausreichen, dann können diese per E-Mail versendet werden.Wenn es nähere Erläuterungen braucht, dann geben Sie diese den Studierenden per E-Mail im Sinne eines nützlichen Feedbacks.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Studierenden und die Lehrenden in einem Videoconferencing-Tool zusammen zu bringen und die zuvor eingescannten Beurteilungsunterlagen zu teilen.
Wenn Lehrende eine größere Gruppe von Studierenden geprüft haben, könnte es auch Sinn machen, eine generelle Besprechung der Prüfung anzubieten (zum Beispiel in Moodle – Collaborate oder BBB). In diesem Fall dürfen keine personenbezogenen Informationen ausgetauscht werden. Das ersetzt nicht das individuelle Recht auf Einsicht, ist aber eine gute Chance, Feedback zu geben.
Vom Recht der Vervielfältigung ausgeschlossen sind Multiple Choice-Prüfungen.
- Wie ist die Vorgehensweise bei einer kommissionellen Wiederholungsprüfung?
Am formalen Ablauf einer kommissionellen Prüfung ändert sich nichts im Vergleich zu einer Prüfung vor Ort. Findet die Prüfung digital mündlich statt, dann sind die Prüfung alle Prüfer*innen zuzuschalten. Findet die Prüfung digital schriftlich statt, dann wird der Test von allen Kommissionsmitgliedern beurteilt. Für eine kommissionelle Wiederholungsprüfung ist das „Prüfungsprotokoll für digitale kommissionelle Wiederholungsprüfungen“ anzuwenden (hier zu finden: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/pruefungen/digitales-pruefen/). Es ist sinnvoll, im Vorfeld explizit und unmissverständlich zu klären, dass die*der Studierende sich mit diesem Prüfungsmodus einverstanden erklärt, dass dieser Antritt zählt und bei einer negativen Beurteilung der Ausschluss vom Studium erfolgt. Dies ist auch am Prüfungsprotokoll so zu vermerken.
- Welche Aufgaben hat die fachliche Prüfungsaufsicht/Unterstützungsperson bei digitalen schriftlichen Prüfungen?
Vorbereitung der Prüfung
Die Prüfungsaufsicht/Unterstützungsperson ...
- geht gemeinsam mit der*dem verantwortlichen Prüfer*in die Fragen durch (Verständlichkeit der Formulierung, Zeitmanagement, faire Verteilung der Fragen in Gruppen etc.), gibt dem*der verantwortlichen Prüfer*in Feedback zum Beurteilungsschema;
- richtet den Moodle-Prüfungsraum ein, testet den Moodle-Raum technisch vor der Prüfung (insbesondere generelle Einstellungen, Fragen, Gruppen, Upload);
- überprüft im Sinne des Mehraugen-Prinzips, ob alle studienrechtlichen Hinweise auf u:find und im Moodle-Raum (z.B. im Deckblatt der Prüfung) übernommen wurden;
- steht im Vorfeld für technische und organisatorische Fragen der Studierenden zur Verfügung.
Durchführung der Prüfung
Die Prüfungsaufsicht/Unterstützungsperson ...
- nimmt während der Prüfung Fragen der Studierenden entgegen und klärt mit der*dem verantwortlichen Prüfer*in, ob die Prüfungsfragen z.B. missverständlich formuliert sind, gibt Rückmeldung an die Studierenden. In der Regel wird bei Einzelanfragen darauf verwiesen, dass die Fragen korrekt gestellt sind. Sollten tatsächlich Fehler in der Angabe passiert sein, die das Gesamtergebnis der Prüfung beeinflussen (z.B. ungeeignete Fragen), so können die Prüfer*innen über das Mitteilungstool in Moodle mit den Teilnehmer*innen des Raumes in Kontakt treten;
- nimmt technische Probleme auf, die von den Studierenden im Lauf der Prüfung geschildert werden (wird in weiterer Folge herangezogen, um zu beurteilen, ob ein Prüfungsvorgang aus wichtigem Grund abgebrochen wurde);
- nimmt am Ende der Prüfungszeit technische Probleme auf oder weist auf eine alternative Abgabemöglichkeit der Prüfungsbögen hin (z.B. per Mail an die*den verantwortliche*n Prüfer*in).
Nachbereitung
Die Prüfungsaufsicht/Unterstützungsperson (sofern es zu den dienstlichen Aufgaben von z.B. Tutor*innen, Studienassistent*innen, mitwirkende Assistent*innen, Co-Lehrveranstaltungsleiter*innen gehört) ...
- kann im Einvernehmen mit der*dem verantwortlichen Prüfer*in die Vorkorrektur der Prüfungsergebnisse auf Basis des Beurteilungsschemas übernehmen und/oder die Ergebnisse der Plagiatsprüfung interpretieren;
- kann Fragestellungen für die mündliche Nachfrage (Plausibilitätskontrolle) bei den Studierenden vorbereiten (die Nachfrage selbst erfolgt durch die Prüfer*innen);
- kann für die Prüfungseinsicht unterstützend eingesetzt werden.
...