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(warning) Voraussetzung für schriftliches digitales Prüfen in Moodle ist, dass die Teilnehmer*innen korrekt über u:space zum entsprechenden Prüfungstermin (eigener Moodlekurs) angemeldet sind.

Weiterführende Informationen zum digitalen Prüfen finden Sie auf der Website des CTL sowie studienrechtliche Informationen und Vorgaben auf der Website des Studienpräses-Büros.

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  •  Legen Sie einen eigenen Prüfungskurs in Moodle (empfohlen) an bzw. verknüpfen Sie den Prüfungstermin mit einem bestehenden Moodle-Kurs
  •  Kontrollieren Sie nach Anmeldeschluss, ob die angemeldeten Teilnehmer*innen im Moodle-Kurs registriert sind
  •  Synchronisieren Sie bei Bedarf im u:space die Anmeldunge in Moodle
  •  Legen Sie die für die Prüfung erforderlichen Inhalte (Aufgaben, Tests, Prüfugsbögen...) im Prüfungskurs an bzw. importieren Sie die Inhalte des Vorlagenkurses und adaptieren Sie diese nach Bedarf. Blenden Sie diese Inhalte noch für die Studierenden aus
  •  Schalten Sie den Prüfungskurs für die Studierenden sichtbarbzw. kontrollieren Sie, ob der Kurs sichtbar ist
  •  Informieren Sie die Teilnehmer*innen zeitgerecht über u:space, wo die Prüfung stattfindet (am besten mit Link zum betreffenden Prüfungskurs) und bitten Sie die Studierenden zu kontrollieren, ob sie Zugriff auf den Kurs haben.
  •  Probetest durchführen
  •  Bei Tests und Aufgaben mit kurzer Abgabefrist Prüfungsaufsicht und deren Erreichbarkeit festlegen und den Studierenden bekannt geben

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In Aufgaben in Moodle gibt es die Möglichkeit, die eingreichten Dateien einer Plagiatsprüfung zu unterziehen. Wählen Sie dazu zunächst in den Einstellungen der Aufgabe im Abschnitt Textähnlichkeitsprüfung - Turnitin bei Turnitin aktivieren die Option Ja aus. Anschließend können Sie die weiteren Einstellungen für die Textähnlichkeitsprüfung vornehmen. Eine Kurzanleitung dazu finden Sie im Moodle-Tutorial-Kurs, in den Sie sich selbst einschreiben können, unter Hilfe für Lehrende > Sonstige Anleitungen.

 

(warning) Nachträgliche Änderungen des Fälligkeitsdatums der Aufgabe oder der Geschwindigkeit beim Erstellen des Berichts (sofort oder erst am Fälligkeitsdatum) wirken sich nicht auf die Erstellung des Echtheitsberichts aus!


Hinweise und Tipps:

  • Bitte weisen Sie Ihre Studierenden darauf hin, dass sie, wenn sie vorher noch nie eine Datei in einer Aktivität mit Turnitin-Textähnlichkeitsprüfung hochgeladen haben, der Endbenutzer Lizenzvereinbarung (EULA) unbedingt zustimmen müssen. Geschieht das nicht, erfolgt keine Textähnlichkeitsprüfung.
  • Ob die Weiterleitung an Turnitin erfolgreich war, sehen Sie an der Turnitin-ID unter der hochgelandenen Datei. Sobald der Echtheitsbericht erstellt ist, wird ein farbiges Feld mit einer Prozentzahl angezeigt, das Sie anklicken können, um den Textähnlichkeitsbericht einzusehen.
  • Auch wenn die Turnitin-Einstellungen der Aufgabe vorsehen, dass der Echtheitsbericht sofort erstellt wird, dauert es meist etwas, bis ein Bericht tatsächlich zur Verfügung steht. Normalerweise sind die Berichte innerhalb einer Stunde erstellt.
  • Wenn Sie die Textähnlichkeitsberichte erst am Fälligkeitsdatum erstellen lassen, werden alle Abgaben gleichzeitig überprüft und im Fall, dass Studierende voneinander abgeschrieben haben, wird das in allen betroffenen Einreichungen als Übereinstimmung angezeigt. Im Gegensatz dazu wird bei sorfortiger Berichtserstellung die erste Arbeit nicht als Plagiat gekennzeichnet, obwohl es sein könnte, dass der*die Studierende zwar abgeschrieben hat, aber trotzdem vor dem*der eigentlichen Verfasser*in des Textes eingereicht hat.
  • Auch das vorgesehene offizielle Deckblatt wird einer Textähnlichkeitsprüfung unterzogen. Dadurch ergeben sich erhöhte Übereinstimmungswerte. Sie können das Deckblatt und die eigentliche Lösungsdatei auch separat in der Aufgabe hochladen lassen, wenn Sie Turnitin aktiviert haben. In dem Fall müssen Sie in den Einstellungen der Aufgabe das Hochladen von zwei Dateien erlauben. Für jede der beiden Dateien erfolgt dann eine getrennte Textähnlichkeitsprüfung, wobei nur die der Lösungsdatei relevant ist.

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