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Mündliche Prüfungen finden unter Anwendung eines Videoconferencing-Tools statt. Als Tools stehen Ihnen in Moodle BigBlueButton, Collaborate, Jitsi oder Zoom zur Verfügung. Testen Sie die Software vor der ersten Prüfung auf jeden Fall mit Kolleg*innen oder richten Sie eine Probeprüfung ein und testen diese mit den Studierenden (Ton- und Bildeinstellungen).

Ein Moodle-Template für mündliche Prüfungen finden Sie hier: Mündliche Prüfung Template (Einschreibschlüssel: muendlpruefen20)

Wenn Sie ein anderes Videoconferencing-Tool verwenden, muss die ausdrückliche Zustimmung der Studierenden eingeholt werden. Vergewissern Sie sich bitte zudem, dass folgende Kriterien eingehalten werden:

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  • kein zwingendes Anlegen eines Accounts seitens Lehrenden und Studierenden
  • keine Installation einer Software notwendig
  • Verbindung ist Ende-zu-Ende verschlüsselt
  • Daten werden nicht gespeichert

Bitte folgen Sie beim Vorbereiten und Durchführen der Prüfung dieser Checklist:

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  • Identitätsfeststellung über Conferencing-Tool: Lassen Sie sich den Lichtbildausweis zeigen lassen, Bild am Ausweis und Person kontrollieren.
  • Ankündigen, dass die Prüfung seitens der Prüfenden abgebrochen wird, wenn der Verdacht besteht, dass unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden. Es gelten die Bestimmungen der Satzung über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel.
  • der Studierenden zeigen .
  • Wenn die Beiziehung einer Vertrauensperson von der*dem Studierenden gewünscht wird, ist sie entweder der Prüfung zuzuschalten oder hat sich, wenn sie sich im selben physischen Raum befindet, im Sichtfeld der Kamera hinter der*dem Studierenden zu platzieren. Eine darüber hinausgehende Öffentlichkeit kann von den Prüfer*innen aus technischen Gründen ausgeschlossen werden.
  • Kündigen Sie an, dass die Prüfung von Ihnen abgebrochen wird, wenn der Verdacht besteht, dass unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden. Es gelten die Bestimmungen der Satzung über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel.
  • Sie können anlassbezogen und insbesondere im Verdachtsfall Anlassbezogen, insbesondere im Verdachtsfall kann der*die Prüfer*in verlangen, dass der Raum mit der Kamera unter höchstmöglicher Wahrung der Privatsphäre ausgeschwenkt wird.
  • Auf Seite der Prüfer*innen ist eine weitere anwesende Person ratsam für die Beobachtung der*des geprüften Studierenden und die Bestätigung, dass die Prüfung rechtskonform verlief.
  • Bei kommissionellen Prüfungen müssen alle Prüfer*innen zugeschaltet sein. Die Beratung über das Prüfungsergebnis erfolgt wie auch in Präsenz ohne Studierende/n. Geben Sie unmittelbar danach nach der Beratung das Ergebnis per E-Mail bekannt.
  • Auf Seite der Prüfer*innen ist eine weitere anwesende Person ratsam für die Beobachtung der*des geprüften Studierenden und die Bestätigung, dass die Prüfung rechtskonform verlief.
  • Prüfung durchführen und Führen Sie ein genaues Prüfungsprotokollführen.
  • Im Umgang mit technischen Problemen bei der Prüfung (Studierende*r kann sich nicht einloggen, Verbindung reißt ab) ist Kulanz empfohlen wie etwa konsequenzlose Abmeldung oder Möglichkeit der Wiederholung der Prüfung.



PDFs zum Download - ergänzen

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