Inhalt:

Lehr- und Lerninhalte

In Form von historischen Längsschnitten werden die im Folgenden angeführten Themen behandelt. Eine einleitende Einheit stellt den Platz der Wirtschafts- und Sozialgeschichte innerhalb der historischen Wissenschaften dar, eine abschließende Einheit fasst die einzelnen Themen nach Epochen zusammen. Darüber hinaus werden inhaltliche und didaktische Formen entwickelt, die eine Vernetzung der Themen fördern. Die Kategorie Geschlecht wird bei allen Themen mitberücksichtigt. Lektüre von Sekundärliteratur im Umfang von rund 375 Seiten soll die Themen der Vorlesung vertiefen und ergänzen.

  • Landwirtschaft, Agrargesellschaft, bäuerliche Gesellschaft
  • Feudalismus
  • Stadtentwicklung, Urbanisierung, Handel, Handwerk
  • Frühkapitalismus, Handelskapitalismus, Protoindustrialisierung
  • Europäische Expansion, Weltwirtschaft, Imperialismus
  • Wirtschaft und Staat
  • Territoriale Ökonomie, Merkantilismus, Volkswirtschaft
  • Industrialisierung: Industrielle Revolution (Technologie, Wirtschaftswachstum)
  • Industriekapitalismus, Organisierter Kapitalismus, Planwirtschaften
  • Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft
  • Globalisierung
  • Bevölkerung, Familie, demographisches Verhalten
  • Soziale Strukturen und Verbände (Stände, Schichten, Klassen)
  • Soziale Konflikte und Konfliktregulierung
  • Mobilität und Sesshaftigkeit (Migrationen)
  • Soziale Mobilität
  • Soziale Sicherung, Sozialstaat
  • Arbeit (Tätigkeiten, Arbeitsteilung, Disziplin, Zeit, Ideologie)
  • Arbeitsverhältnisse (Formen freier und unfreier Arbeit)
  • Konsum

Studienziele

Fachwissen

  • Breites, epochen- und aspektübergreifendes Grund- und Orientierungswissen über die Wirtschafts- und Sozialgeschichte
  • Grundwissen über die Positionierung der Wirtschafts- und Sozialgeschichte und ihrer spezifischen Methoden
  • Kenntnis grundlegender Quellen und der Quellenkunde der Wirtschafts- und Sozialgeschichte

Fachliche Methoden

  • Fähigkeit, Strukturen und Prozesse der Wirtschafts- und Sozialgeschichte historisch einzuordnen
  • Fähigkeit, aspektspezifische Dimensionen historischer Strukturen und Prozesse zu analysieren
  • Grundfähigkeit, die Geschichtlichkeit wirtschaftlicher und sozialer Strukturen zu erkennen und sich damit kritisch auseinanderzusetzen
  • Grundfähigkeit, mit Fragestellungen, Theorien und Narrativen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte umzugehen

Überfachliche Kompetenzen

  • Grundfähigkeit wirtschaftliche und soziale Dimensionen von Fragen der Gegenwart zu analysieren und Fachwissen in aktuelle Debatten einzubringen

Prüfungsmodalitäten

Die Leistungsbeurteilung erfolgt in einer zweistündigen schriftlichen Prüfung über den Stoff, die folgende Komponenten umfasst:

  • Wissensfragen
  • Verständnisfragen

Der Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung kann die Möglichkeit vorsehen, dass die Prüfungsleistung bis zur Hälfte von den Studierenden in einer durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung angekündigten Form auf freiwilliger Basis durch Aufgaben wie Rezension, Bild-/Filmanalyse, Quellenkommentar, Essay etc. ersetzt werden kann, die bei der schriftlichen Prüfung fertig vorzulegen sind.

Studentischer Arbeitsaufwand

TätigkeitECTSStunden
LV-Besuch11,5h / Sitzung
Literaturstudium24h / Sitzung
Prüfungsvorbereitung250h
Summe5125h

Pflichtlektüre bei Vorlesungen

  • Die Studierenden widmen den Großteil der vorgesehenen Arbeitszeit dem Selbststudium. Ein kleinerer Teil der Zeit (25 Stunden = 1 ECTS) fällt auf den Vorlesungsbesuch. Für das Selbststudium verbleiben bei Vorlesungen zu 5 ECTS (Regelfall) also 100 Stunden.
  • Das Selbststudium dient der Prüfungsvorbereitung und umfasst neben der Wiederholung der Vorlesungsmitschriften die Pflichtlektüre, die der vorgesehenen Zeit für das Selbststudium anzupassen ist (und selbstverständlich Wahlpflichten enthalten kann). Rechnet man ca. zehn Seiten pro Lesestunde, bleiben z.B. bei ca. 500 Seiten Pflichtlektüre in einer Vorlesung zu 5 ECTS immer noch 50 Stunden für die Wiederholung vor der Prüfung
  • Prüfungsstoff ist sowohl das Vorgetragene als auch die Pflichtlektüre.
  • Da die Pflichtlektüre prüfungsrelevant ist, ist sie zusammen mit den übrigen Prüfungsinformationen bei der LV-Ankündigung rechtzeitig vor Beginn der Anmeldung im Vorlesungsverzeichnis bekanntzugeben.
  • Voraussetzung für eine positive Gesamtnote ist, dass sowohl die Fragen zum Vorgetragenen als auch die Fragen zur Pflichtlektüre bestanden werden. Unabhängig von der Gewichtung der beiden Prüfungskomponenten (Vorgetragenes und Pflichtlektüre) sind Prüfungen nur dann positiv zu werten, wenn die Leistungen in beiden Komponenten positiv ausfallen.
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