Wenn Sie eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 298/1990, erfolgreich abgelegt haben, können Sie ein formloses Ansuchen auf Befreiung der Wahlfächer einreichen.

Übermitteln Sie uns bitte das Ansuchen und das betreffende Zeugnis zusammengefasst in einer PDF-Datei über unser Kontaktformular (Thema: Studienberechtigungsprüfung). Danach erhalten Sie von uns ein E-Mail mit dem Link für eine Terminvereinbarung zur Überprüfung Ihres Originalzeugnisses.

Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens eine Prüfung für die SBP an der Universität Wien ablegen müssen.