You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 3 Next »

Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.

Die Masterprüfung ist eine Defensio einschließlich einer Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit sowie eine Prüfung, die ein zweites historisches Fachgebiet – beispielsweise aus einem weiteren im Masterstudium gewählten Schwerpunkt – umfasst. Nähere Informationen dazu finden Sie im Studienrecht unter Defensio und Gesamtprüfung § 9. Für Studierende des Schwerpunkts MATILDA muss das weitere Prüfungsfach ebenfalls aus dem Fachgebiet der Frauen- und Geschlechtergeschichte stammen. Die Beurteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung.

Die Masterprüfung hat einen Umfang von 4 ECTS-Punkten (je 2 ECTS-Punkte für eine Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit und für eine Prüfung zu einem zweiten historischen Fachgebiet und Schwerpunkt).

  • No labels