Den verbindlichen Wortlaut des Mastercurriculums Geschichte (Studienkennzahl UA 803) finden Sie als Mitteilungsblatt der Universität Wien, veröffentlicht am 14.6.2019. Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2019/20 das Studium beginnen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht über das Curriculum und Erläuterungen der Studienprogrammleitung (SPL) - als Leitfaden sowohl für Lehrende als auch für Studierende.

Für Umsteiger*innen vom Master Version 2014 auf den Master Version 2019 gilt eine Anerkennungsverordnung, die die Anerkennung von Prüfungen genau regelt:

Weitere Informationen zur Anerkennung (SPL Homepage)


Inhalt:

Studienziele und Qualifikationsprofil

(1) Das Ziel des Masterstudiums Geschichte an der Universität Wien ist es, eine auf ein Bachelorstudium Geschichte oder auf ein anderes Bachelorstudium aufbauende geschichtswissenschaftliche Ausbildung zu erwerben.

(2) Das Masterstudium Geschichte dient der graduierten Vorbildung für Berufe, in denen es um die Rezeption, Aufbereitung, Vermittlung, Anwendung und Erforschung von geschichtswissenschaftlichen Fragen geht.

(3) Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Geschichte an der Universität Wien können selbständig geschichtswissenschaftlich forschen und ihre Ergebnisse professionell präsentieren. Dies umfasst die Erschließung des internationalen Forschungsstands zu einem Thema, die Entwicklung von Forschungsfragen, die Recherche geeigneten empirischen Materials, die Entwicklung eines Forschungsdesigns (Entwicklung, Anwendung und Kombination von geeigneten Forschungsmethoden), die Rezeption von geschichts-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Theorien, die Formulierung, mediale Präsentation und kritische Diskussion der Forschungsergebnisse.

(4) Das Masterstudium Geschichte bereitet auf ein geschichtswissenschaftliches oder ein anderes geistes-, sozial- oder kulturwissenschaftliches Doktoratsstudium vor.

(5) Die Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch. Im Englischen werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 empfohlen. Teilweise werden Lehrveranstaltungen in anderen Sprachen angeboten. Bei einzelnen Schwerpunkten oder einzelnen Lehrveranstaltungen können zusätzlich spezifische Fremdsprachenkenntnisse verlangt werden. Das erforderliche Sprachniveau wird von der Studienprogrammleitung bei Ankndigung der jeweiligen Lehrveranstaltungen zeitgerecht bekannt gegeben.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Masterstudium Geschichte setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Geschichte an der Universität Wien oder an einer anderen in- oder ausländischen Universität.

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind. Es wird empfohlen, diese Lehrveranstaltungen und Prüfungen möglichst zu Beginn des Masterstudiums zu absolvieren.

Erläuterung: Eine Zulassung zum Masterstudium erhalten Sie, wenn Sie in Ihrem BA Studium geschichtswissenschaftliche Kenntnisse in ausreichendem Maß nachweisen können, z.B. durch die Absolvierung von Erweiterungscurricula in Geschichte oder durch gleichwertige Prüfungsleistungen an anderen in- und ausländischen Universitäten. Für die volle Gleichwertigkeit können Ihnen zusätzliche zu absolvierende Prüfungsleistungen (Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von max. 30 ECTS) vorgeschrieben werden.

Aufbau des Studiums

Einen Übersichtsplan, der alle unmittelbar studienrelevanten Informationen des Curriculums auf einer Seite zusammenfasst, finden Sie hier: Übersichtsplan MA Geschichte (SPL Homepage)

Module

Die vorgesehene Studiendauer und der Umfang des MA Geschichte umfasst 4 Semester und 120 ECTS (davon 95 ECTS Pflichtmodule, 21 ECTS Masterarbeit,  4 ECTS Masterprüfung).

Einreichen der Pflichtmodule (PM 1-5) nach vollständiger Absolvierung (SPL Homepage)

Schwerpunkt wählen

Im Masterstudium Geschichte können Lehrveranstaltungen aus einem oder verschiedenen Schwerpunkten absolviert werden. Ein Schwerpunkt (SP) repräsentiert ein geschichtswissenschaftliches Fach, einen Forschungsschwerpunkt oder einen Forschungsverbund, das bzw. der an der historisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eingerichtet ist, oder ein weiteres, großes geschichtswissenschaftliches Forschungsgebiet.

Nach Maßgabe des Angebots können beispielsweise folgende Schwerpunkte im Masterstudium Geschichtswissenschaften gewählt werden:

  • SP Alte Geschichte
  • SP Mittelalter
  • SP Neuzeit
  • SP Zeitgeschichte
  • SP Globalgeschichte
  • SP Osteuropäische Geschichte
  • SP Österreichische Geschichte
  • SP Digital Humanities/Digitale Geschichtswissenschaft
  • SP Frauen- und Geschlechtergeschichte
  • SP Historisch-kulturwissenschaftliche Europaforschung
  • SP Wissenschaftsgeschichte
  • SP Wirtschafts- und Sozialgeschichte
  • SP MATILDA: Europäische Frauen- und Geschlechtergeschichte (European MA in Women´s and Gender History)*

Ein Schwerpunkt gilt als absolviert, wenn auf ihn die Masterarbeit, das Seminar zur Abschlussarbeit sowie mindestens 30 ECTS aus PM 1 und/oder PM 2 und/oder PM 3 und/oder PM 4 entfallen.

* Für die Absolvierung des Schwerpunkts MATILDA gelten darüber hinaus folgende Voraussetzungen:

  • die positive Absolvierung des „summer intensive programme“ im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten oder,
  • sofern dieses nicht angeboten wird, die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit geschlechtergeschichtlichem Schwerpunkt im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten und
  • die positive Absolvierung zumindest eines Auslandssemesters im Ausmaß von mindestens 12 ECTS-Punkten aus Lehrveranstaltungen mit geschlechtergeschichtlichem Schwerpunkt, die an einer der Partneruniversitäten des Konsortiums des Programms MATILDA im Rahmen des jeweiligen MATILDA-Studienprogrammes angeboten werden.

Einreichen der Schwerpunkte (SPL Homepage)

Voraussetzungsketten

Im Curriculum sind einige wenige Voraussetzungsketten festgelegt. Planen Sie Ihr Studium so, dass Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung von Vorlesungsprüfungen beziehungsweise prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (im WiSe: bis September; im SoSe: bis Februar) alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (siehe Empfohlener Pfad). Werden die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt, ist eine Anmeldung nicht möglich.

Es gibt zwei Voraussetzungsketten im MA Geschichte:

  • Das Modul M5 setzt die Absolvierung der Module M1, M2 und M3 voraus.
  • Die Masterprüfung setzt die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit voraus.

Empfohlener Pfad

Der empfohlene Pfad orientiert sich an der Regelstudienzeit von 4 Semestern, mit dem entsprechenden Arbeitspensum von etwa 30 ECTS pro Semester:

Freiwillige Praktika

Im Rahmen des Studiums können Praktika absolviert werden (absolvierbar im Rahmen von PM 4 Individuelle Schwerpunktsetzung). Praktika sind Tätigkeiten, in denen geschichtswissenschaftliche Arbeitsweisen und Fachkenntnisse angewandt werden, und dienen dem Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem facheinschlägigen Berufsfeld: Geschichtsvermittlung, Archiv- und Dokumentationswesen, Ausstellungs- und Museumswesen, Medien- und Kulturarbeit, fachspezifische Erwachsenen- und Berufsfortbildung, Verlagswesen und ähnlichen Berufsfeldern.

Praktika müssen allerdings vorab von der SPL (delegiert an die Praktikumskoordination = LV-Leitung der "UE Praktikum Begleitlehrveranstaltung") genehmigt werden und können nur in Verbindung mit der Lehrveranstaltung „UE Praktikum Begleitlehrveranstaltung“ absolviert werden. Die UE Praktikum Begleitlehrveranstaltung sind geblockte Lehrveranstaltungen (zu Semesteranfang und gegen Semesterende), in denen Studierende bei ihren selbst organisierten Praktika unterstützt werden. Lehrende dieser Veranstaltung fungieren als PraktikumskoordinatorInnen, die das Praktikum vorab genehmigen und den Reflexionsprozess der Studierenden, der zu einem Praktikumsbericht führt, begleiten.

Praktika müssen einen erkennbaren Qualifizierungscharakter im Sinne des Studiums aufweisen. Es muss zu diesem Zweck zwischen der Praktikantin/dem Praktikanten und der jeweiligen Einrichtung ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden. In diesem sind die Art der Tätigkeit und das Beschäftigungsausmaß zu benennen und eine ordnungsgemäße Betreuung sicher zu stellen. Die ordnungsgemäße Ableistung des Praktikums ist im Rahmen der Lehrveranstaltung nachzuweisen (Bescheinigung der Institution, Praktikumsvertrag, Praktikumsbericht).

Praktika können in zwei Varianten absolviert werden, die sich im Arbeitsumfang unterscheiden: Variante 1 à 12 ECTS, Variante 2 à 7 ECTS. Richtwert: 4 Wochen à 40 Stunden entsprechen 7 ECTS.

Praktika werden im Falle einer positiven Beurteilung mit „mit Erfolg teilgenommen“ bzw. im Falle einer negativen Beurteilung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.


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