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Das Historisch-Kulturwissenschaftliche-Studienservicecenter informiert über die Vorgehensweise vor dem Verfassen einer Masterarbeit. Die aktuelle Liste der Vorsitzenden und PrüferInnen finden Sie hier.

Es ist eine Masterarbeit im Rahmen des Abschlussseminars in M5 Mastermodul zu verfassen (Gehört die Mastarbeit zu M5 oder nicht?). Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierende oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.

Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden oder bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim studienrechtlich zuständigen Organ.

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 21 ECTS Punkten. Die Normlänge einer Masterarbeit beträgt 260.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, Anmerkungen, Bibliographie, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang). Die Masterarbeit darf eine Länge von 220.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (ca. 75 Seiten 1½ zeilig, ohne Grafiken) nicht unterschreiten und 300.000 Zeichen (ca. 100 Seiten 1½ zeilig, ohne Grafi-ken) nicht überschreiten. Längere Masterarbeiten kann die Studienprogrammleitung nur in begründe-ten Ausnahmefällen zur Beurteilung zuweisen. Über die Zulässigkeit der Begründung entscheidet das zuständige akademische Organ. Der Masterarbeit ist eine englischsprachige Kurzzusammenfassung (Abstract) in der Länge von ca. 2.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) anzuhängen.

Vor Fertigstellung der Masterarbeit: Gespräch zwischen LV-Leiter/-in und Studierendem/-er (ist diese Information notwendig?)

Weitere Informationen (SPL Homepage)

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