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Antragsfristen für die Beurlaubung:

  • Wintersemester 2022/23: 11. Juli bis 30. September
  • Sommersemester 2023: 09. Jänner bis 28. Februar


Ausnahmen bei verpassten Einreichfristen:

Bei unvorhergesehenem und unabwendbaren Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes nach UG2002 §67 (1) ist ein Antrag auf Beurlaubung während des Semester möglich bis:

  • 28. Februar (bei einem Antrag für das Wintersemester) oder bis
  • 30. September (bei einem Antrag für das Sommersemester).

Ausnahmen bei Beurlaubungsgründen laut der Satzung der Universität Wien - Studienrecht §21 sind nicht möglich.


Zurückziehung der Beurlaubung:

Den Antrag auf Beurlaubung innerhalb folgender Einreichfristen via Servicedesk der Universität Wien zurückziehen:

  • Wintersemester 2022/23: bis 30. September
  • Sommersemester 2023:  28. Februar

Auch in diesem Fall ist gegebenenfalls der (erhöhte) Studienbeitrag zu zahlen.


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