• Schwangerschaft
    Nachweis: Mutter-Kind-Pass oder ärztliche Bestätigung mit dem voraussichtlichen Geburtsdatum

  • Kinder- oder andere gleichartige Betreuungspflichten
    Hinweis: Beurlaubungsanträge können bis zur Erreichung der Volljährigkeit des Kindes mehrmals gestellt werden.
    Nachweis: eigener Meldezettel sowie Meldezettel und Geburtsurkunde des Kindes bzw. Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) und Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit (Diagnose nicht erforderlich!) sowie eigener Meldezettel und Meldezettel der zu pflegenden Person

  • Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
    Nachweis: Kopie des Militärkommandos bzw. der Zivildienstagentur

  • Freiwilliges Umweltschutzjahr, Gedenkdienst oder Friedens- und Sozialdienst im Ausland (§ 22 bis 27a Freiwilligengesetz)
    Nachweis: Bestätigung der Agentur bzw. der vermittelnden Stelle

  • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
    Nachweis: Fachärztliche Bestätigung über mindestens vierwöchige Verhinderung von der Ausübung des Studiums infolge einer Erkrankung/Verletzung (Diagnose nicht erforderlich!)

  • Vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung
    Nachweis: Behindertenpass, Sachverständigen-Gutachten

  • eine mindestens vierwöchige erhebliche Beeinträchtigung der Ausübung des Studiums durch Berufstätigkeit oder durch die Berufstätigkeit bedingte Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme
    Nachweis: Bestätigungsschreiben der Dienststelle über eine zumindest vierwöchige erhebliche Beeinträchtigung des Studiums infolge eines bestehenden Dienstverhältnisses (im über die Geringfügigkeit hinausgehenden Ausmaß)
    Bei Fortbildungs-/Qualifizierungsmaßnahmen: zusätzlich eine Teilnahme-/Anmeldebestätigung des Fortbildungs-/Qualifizierungsinstituts mit Angabe von Kursumfang und Kursdauer

  • eine mindestens vierwöchige erhebliche Beeinträchtigung der Ausübung des Studiums durch die Erledigung von Behördengängen im Ausland
    Nachweis: Ladung, Bescheid oder sonstiges Bestätigungsschreiben einer Behörde, aus dem zumindest zwei Termine im Abstand von vier Wochen hervorgehen sowie nachträglich eine behördliche Anwesenheitsbestätigung