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Die Masterprüfung ist eine Defensio einschließlich einer Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit sowie eine Prüfung, die ein zweites historisches Fachgebiet – beispielsweise aus einem weiteren im Masterstudium gewählten Schwerpunkt – umfasst. (Nähere Informationen dazu finden Sie im Studienrecht unter zu Defensio und Gesamtprüfung: Studienrecht § 9).
Für Studierende des Schwerpunkts MATILDA muss das weitere Prüfungsfach ebenfalls aus dem Fachgebiet der Frauen- und Geschlechtergeschichte stammen. Die Beurteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung.
Die Masterprüfung hat einen Umfang von 4 ECTS-Punkten (je 2 ECTS-Punkte für eine Prüfung den Prüfungsteil über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit und für eine Prüfung den Prüfungsteil zu einem zweiten historischen Fachgebiet und /Schwerpunkt).