Inhalt:

Studienziele

Fachwissen

  • Epochen- und raumübergreifendes Grund- und Orientierungswissen über Schriftkultur sowie über Gegenstände der visuellen und materiellen Kultur
  • Grundwissen über Mediengeschichte, Medienkunde und über medientechnologische Aspekte historischer Gesellschaften und Kulturen
  • Grundwissen über das Museumswesen und Musealisierung als kulturhistorisches und aktuelles Phänomen
  • Grundwissen über Geschichtsdarstellungen in Bild, Film, Ausstellung und Museum und in digitalen Medien
  • Grund- und Orientierungswissen über Geschichte, Funktion, Bedeutung und Analyse schriftlicher, bildlicher, dinglicher und audio-visueller Quellen, auch in digitaler Form
  • Grundwissen über den Einsatz von Medien in der Geschichtswissenschaft, Kenntnis digitaler Angebote im Kontext der Geschichtswissenschaft (digitaler /webbasierter Lernobjekte und Tools)

Fachliche Methoden

  • Grundfähigkeit, mit Darstellungen von Vergangenheit in Bildern, in Ton und Film bzw. in digitalen Medien kritisch umzugehen
  • Grundfähigkeit, schriftliche, bildliche, dingliche und audio-visuelle Quellen, auch in digitaler Form, historisch zu analysieren und zu interpretieren
  • Grundkenntnisse über die methodischen Standards der wissenschaftlichen Produktion von Bild- und Tonquellen
  • Fähigkeit, digitale Ressourcen und Werkzeuge in der Geschichtswissenschaft zu nützen

Überfachliche Kompetenzen

  • Grundfähigkeit, Texte, Tondokumente sowie Gegenstände der visuellen und materiellen Kultur wissenschaftlich zu erschließen und kritisch zu bewerten
  • Fähigkeit, digitale Medien kritisch zu bewerten sowie Grundfähigkeit, digitale Medien als Diskurs- und Präsentationsmittel zu analysieren

Prüfungsmodalitäten

schriftliche Modulprüfung

Pflichtlektüre bei Vorlesungen

  • Die Studierenden widmen den Großteil der vorgesehenen Arbeitszeit dem Selbststudium. Ein kleinerer Teil der Zeit (25 Stunden = 1 ECTS) fällt auf den Vorlesungsbesuch. Für das Selbststudium verbleiben bei Vorlesungen zu 5 ECTS (Regelfall) also 100 Stunden.
  • Das Selbststudium dient der Prüfungsvorbereitung und umfasst neben der Wiederholung der Vorlesungsmitschriften die Pflichtlektüre, die der vorgesehenen Zeit für das Selbststudium anzupassen ist (und selbstverständlich Wahlpflichten enthalten kann). Rechnet man ca. zehn Seiten pro Lesestunde, bleiben z.B. bei ca. 500 Seiten Pflichtlektüre in einer Vorlesung zu 5 ECTS immer noch 50 Stunden für die Wiederholung vor der Prüfung
  • Prüfungsstoff ist sowohl das Vorgetragene als auch die Pflichtlektüre.
  • Da die Pflichtlektüre prüfungsrelevant ist, ist sie zusammen mit den übrigen Prüfungsinformationen bei der LV-Ankündigung rechtzeitig vor Beginn der Anmeldung im Vorlesungsverzeichnis bekanntzugeben.
  • Voraussetzung für eine positive Gesamtnote ist, dass sowohl die Fragen zum Vorgetragenen als auch die Fragen zur Pflichtlektüre bestanden werden. Unabhängig von der Gewichtung der beiden Prüfungskomponenten (Vorgetragenes und Pflichtlektüre) sind Prüfungen nur dann positiv zu werten, wenn die Leistungen in beiden Komponenten positiv ausfallen.

Tipp

Achten Sie auf eine fristgerechte Anmeldung zur Modulprüfung. Die Registrierung zur Vorlesung, die Ihnen den Zugang zu den Lernmaterialien verschafft (Moodle), ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfung. Nutzen Sie, wenn möglich, bereits den 1. Prüfungstermin, der zu Semestermitte angeboten wird, sodass Sie im Idealfall schon zu Semesterende die vollständige STEOP absolviert haben, damit Sie zu Semesterende bereits den 1. Prüfungstermin für Überblicksvorlesungen (M3 und M4) in Anspruch nehmen können (siehe empfohlener Pfad).

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