Inhalte:
Lehr- und Lerninhalte
Allgemein
- Politikgeschichte im Wandel (Rückgang und Rückkehr der Politikgeschichte, Neue Politikgeschichte)
- Die politische Dimension aller Lebensbereiche; das Politische an Geschichtsbildern und Geschichtsschreibung
- Historische Kontexte und Entwicklungszusammenhänge politischer Strukturen und Prozesse
Themen
- Vormoderne Staatsformen, Entstehung und Entwicklung des modernen Staats
- Politische Partizipation (Gemeindebildung; von der ständischen Vertretung zur Repräsentation des Individuums; politische Parteien und Interessengruppen; öffentliche Meinung)
- Grundrechte (Menschen- und Bürgerrechte, „citoyen“, „citizenship“, Individual- und Gruppenrechte: Frauenrechte, Minderheitenrechte, religiöses und nationales Selbstbestimmungsrecht)
- Politische Kultur, politische Mentalitäten; Sakralisierung / Entsakralisierung von Politik; Radikalisierung, Extremismus
- Politik und Religion
- Politik und Wirtschaft
- Wege in die Demokratie, Wege aus der Demokratie; Demokratien mit/gegen Diktaturen
- Revolutionen; Reformen
- Nationalismus; Nationalitätenkonflikte; Nationalitätenstaaten
- Föderationen; transnationale Integration
- Internationale Politik (Krieg und Frieden, Entstehung und Entwicklung von Diplomatie und Mächtesystemen, internationalen Organisationen)
Studienziele
Fachwissen
- Breites, epochen- und aspektübergreifendes Grund- und Orientierungswissen über die Politikgeschichte
- Grundwissen über die Positionierung der Politikgeschichte und ihrer spezifischen Methoden
- Kenntnis grundlegender Quellen und der Quellenkunde der Politikgeschichte
Fachliche Methoden
- Fähigkeit, Strukturen und Prozesse der Geschichte der Politikgeschichte historisch einzuordnen
- Fähigkeit, aspektspezifische Dimensionen historischer Strukturen und Prozesse zu analysieren
- Grundfähigkeit, die Geschichtlichkeit politischer Strukturen zu erkennen und sich damit kritisch auseinanderzusetzen
- Grundfähigkeit, mit Fragestellungen, Theorien und Narrativen der Politikgeschichte umzugehen
Überfachliche Kompetenzen
- Grundfähigkeit politische Dimensionen von Fragen der Gegenwart zu analysieren und Fachwissen in aktuelle Debatten einzubringen
Prüfungsmodalitäten
Die Leistungsbeurteilung erfolgt in einer zweistündigen schriftlichen Prüfung über den Stoff, die folgende Komponenten umfasst:
- Wissensfragen
- Verständnisfragen
Der Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung kann die Möglichkeit vorsehen, dass die Prüfungsleistung bis zur Hälfte von den Studierenden in einer durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung angekündigten Form auf freiwilliger Basis durch Aufgaben wie Rezension, Bild-/Filmanalyse, Quellenkommentar, Essay etc. ersetzt werden kann, die bei der schriftlichen Prüfung fertig vorzulegen sind.
Studentischer Arbeitsaufwand
Tätigkeit | ECTS | Stunden |
---|---|---|
LV-Besuch | 1 | 1,5h / Sitzung |
Literaturstudium | 2 | 4h / Sitzung |
Prüfungsvorbereitung | 2 | 50h |
Summe | 5 | 125h |
Pflichtlektüre bei Vorlesungen
- Die Studierenden widmen den Großteil der vorgesehenen Arbeitszeit dem Selbststudium. Ein kleinerer Teil der Zeit (25 Stunden = 1 ECTS) fällt auf den Vorlesungsbesuch. Für das Selbststudium verbleiben bei Vorlesungen zu 5 ECTS (Regelfall) also 100 Stunden.
- Das Selbststudium dient der Prüfungsvorbereitung und umfasst neben der Wiederholung der Vorlesungsmitschriften die Pflichtlektüre, die der vorgesehenen Zeit für das Selbststudium anzupassen ist (und selbstverständlich Wahlpflichten enthalten kann). Rechnet man ca. zehn Seiten pro Lesestunde, bleiben z.B. bei ca. 500 Seiten Pflichtlektüre in einer Vorlesung zu 5 ECTS immer noch 50 Stunden für die Wiederholung vor der Prüfung.
- Prüfungsstoff ist sowohl das Vorgetragene als auch die Pflichtlektüre.
- Da die Pflichtlektüre prüfungsrelevant ist, ist sie zusammen mit den übrigen Prüfungsinformationen bei der LV-Ankündigung rechtzeitig vor Beginn der Anmeldung im Vorlesungsverzeichnis bekanntzugeben.
- Voraussetzung für eine positive Gesamtnote ist, dass sowohl die Fragen zum Vorgetragenen als auch die Fragen zur Pflichtlektüre bestanden werden. Unabhängig von der Gewichtung der beiden Prüfungskomponenten (Vorgetragenes und Pflichtlektüre) sind Prüfungen nur dann positiv zu werten, wenn die Leistungen in beiden Komponenten positiv ausfallen.