Inhalt:
Lehr- und Lerninhalte
Allgemein
- Bestimmung des geographischen Rahmens
- Periodisierungen der Antike, chronologischer Überblick
Gesellschaft
- Siedlungsformen und Migration
- Lebensformen, Familienordnungen
- Geschlechterrollen, Geschlechterordnungen
- Soziale Gruppen und Ungleichheiten
- Sklaverei und andere Formen von Unfreiheit
- Rechtssysteme in Griechenland und Rom, Grundlagen europäischen Rechts
Wirtschaft
- Besitzverhältnisse
- Landwirtschaft, Handwerk
- Handel, Handelsräume
- Dienstleistungen
- Formen der Arbeitsorganisation
- Natural- und Geldwirtschaft
Politik
- Stadtstaaten und Großreiche und andere Staatsformen
- Antike Religionen und Politik
- Demokratie(n?), Oligarchien und Monarchien
Kultur
- Verhältnis zur natürlichen Umwelt
- Begegnung verschiedenster Kulturen (Welt des Mittelmeeres und Orient), Kulturtransfers, Kulturkonflikte
- Antike Religionen und Kulte
- Entstehung von Philosophie, Geschichtsschreibung und Theaterwesen
- Antike Wissenschaften
Studienziele
Fachwissen
- Breites, raum- und aspektübergreifendes Grund- und Orientierungswissen über die allgemeine Geschichte in der Antike
- Grundwissen über die Positionierung der Geschichte der Antike in der Geschichtswissenschaft, über die Geschichte des Fachs und seine spezifischen Methoden
- Kenntnis grundlegender Quellen und der Quellenkunde der Antike
Fachliche Methoden
- Fähigkeit, Strukturen und Prozesse der Geschichte der Antike historisch einzuordnen
- Grundfähigkeit, die Geschichtlichkeit von kulturellen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen sowie von Geschlechterkonstruktionen der Antike zu erkennen und sich damit kritisch auseinanderzusetzen
- Grundfähigkeit, mit Fragestellungen, Theorien und Narrativen der Geschichte der gewählten Epochen umzugehen
Überfachliche Kompetenzen
- Grundfähigkeit, historische Dimensionen von Fragen der Gegenwart zu analysieren und Fachwissen in aktuelle Debatten einzubringen
Prüfungsmodalitäten
Die Leistungsbeurteilung erfolgt in einer zweistündigen schriftlichen Prüfung über den Stoff, die folgende Komponenten umfasst:
- Wissensfragen
- Verständnisfragen
Der Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung kann die Möglichkeit vorsehen, dass die Prüfungsleistung bis zur Hälfte von den Studierenden in einer durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung angekündigten Form auf freiwilliger Basis durch Aufgaben wie Rezension, Bild-/Filmanalyse, Quellenkommentar, Essay etc. ersetzt werden kann, die bei der schriftlichen Prüfung fertig vorzulegen sind.
Studentischer Arbeitsaufwand
Tätigkeit | ECTS | Stunden |
---|---|---|
LV-Besuch | 1 | 1,5h / Sitzung |
Literaturstudium | 2 | 4h / Sitzung |
Prüfungsvorbereitung | 2 | 50h |
Summe | 5 | 125h |
Pflichtlektüre bei Vorlesungen
- Die Studierenden widmen den Großteil der vorgesehenen Arbeitszeit dem Selbststudium. Ein kleinerer Teil der Zeit (25 Stunden = 1 ECTS) fällt auf den Vorlesungsbesuch. Für das Selbststudium verbleiben bei Vorlesungen zu 5 ECTS (Regelfall) also 100 Stunden.
- Das Selbststudium dient der Prüfungsvorbereitung und umfasst neben der Wiederholung der Vorlesungsmitschriften die Pflichtlektüre, die der vorgesehenen Zeit für das Selbststudium anzupassen ist (und selbstverständlich Wahlpflichten enthalten kann). Rechnet man ca. zehn Seiten pro Lesestunde, bleiben z.B. bei ca. 500 Seiten Pflichtlektüre in einer Vorlesung zu 5 ECTS immer noch 50 Stunden für die Wiederholung vor der Prüfung.
- Prüfungsstoff ist sowohl das Vorgetragene als auch die Pflichtlektüre.
- Da die Pflichtlektüre prüfungsrelevant ist, ist sie zusammen mit den übrigen Prüfungsinformationen bei der LV-Ankündigung rechtzeitig vor Beginn der Anmeldung im Vorlesungsverzeichnis bekanntzugeben.
- Voraussetzung für eine positive Gesamtnote ist, dass sowohl die Fragen zum Vorgetragenen als auch die Fragen zur Pflichtlektüre bestanden werden. Unabhängig von der Gewichtung der beiden Prüfungskomponenten (Vorgetragenes und Pflichtlektüre) sind Prüfungen nur dann positiv zu werten, wenn die Leistungen in beiden Komponenten positiv ausfallen.