Erlassgründe für Studierende
Erlassgründe für EU-/EWR-Bürger*innen und gleichgestellte Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen:
- Schwangerschaft/Krankheit: mindestens zwei Monate im Semester
Nachweis: fachärztliche Bestätigung - Kinderbetreuung: Betreuung von im eigenen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Lebensjahr bzw. Schuleintritt
Nachweis: eigener Meldezettel plus Meldezettel des Kindes und Geburtsurkunde - Pflege bzw. Betreuungspflichten gegenüber Angehörigen
Nachweis: Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) und Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit (Diagnose nicht erforderlich!) sowie eigener Meldezettel und Meldezettel der zu pflegenden Person
Erlassgründe für alle Studierenden:
- Bezug der Studienbeihilfe im aktuellen oder vergangenen Semester
Nachweis: Bescheid der österreichischen Studienbeihilfenbehörde - Studierende (auch außerordentliche) mit Behinderung: Behinderungsgrad von mindestens 50 %
Nachweis: Behindertenpass des Sozialministeriumservices - Absolvierung von Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von Mobilitätsprogrammen in Österreich/im Ausland
Nachweis: Bestätigung über die Teilnahme am Mobilitätsprogramm - Auslandsaufenthalt aufgrund von verpflichtender Bestimmungen im Curriculum
Nachweis: Bestätigung der Studienprogrammleitung - Inhaber*innen eines Opferausweises
Nachweis: Opferausweis bzw. Amtsbescheinigung gemäß § 4 Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr. 183/1947 idgF - Forschungsstipendium an der Universität Wien
Nachweis: Zuerkennungsschreiben
Erlassgründe für studierende Mitarbeiter*innen der Universität Wien
Wenn Sie studierende Mitarbeiter*in sind (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), wird Ihnen der Studienbeitrag automatisch erlassen.
Voraussetzungen:
- Beschäftigung an der Universität Wien für mindestens 90 Tage im vorhergegangenen Semester
- Ihre Sozialversicherungsnummer ist in Ihrem Studierendenbereich in u:space eingetragen
- Sie studieren an keiner anderen österreichischen Universität
Beachten Sie, dass Ihnen zu Beginn der Zahlungsfrist zuerst der volle Beitrag vorgeschrieben wird. Das ändert sich nach einigen Tagen automatisch, zahlen Sie erst dann ein.
Erlassgründe für Studierende mit ÖH-Tätigkeit
Wenn Sie eine Funktion innerhalb der Österreichischen Hochschüler*innenschaft ausüben, können Sie einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen. Verwenden Sie hierzu das entsprechende Formular.
Ordentlichen und außerordentlichen Studierenden mit ukrainischer Staatsbürgerschaft wird der Studienbeitrag für Sommersemester 2024 automatisch erlassen. Sie müssen keinen gesonderten Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen.