Erlassgründe für Studierende

Erlassgründe für EU-/EWR-Bürger*innen und gleichgestellte Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen:

  • Schwangerschaft/Krankheit: mindestens zwei Monate im Semester
    Nachweis: fachärztliche Bestätigung
  • Kinderbetreuung: Betreuung von im eigenen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Lebensjahr bzw. Schuleintritt
    Nachweis: eigener Meldezettel plus Meldezettel des Kindes und Geburtsurkunde
  • Pflege bzw. Betreuungspflichten gegenüber Angehörigen
    Nachweis: Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) und Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit (Diagnose nicht erforderlich!) sowie eigener Meldezettel und Meldezettel der zu pflegenden Person

Erlassgründe für alle Studierenden:

  • Bezug der Studienbeihilfe im aktuellen oder vergangenen Semester
    Nachweis: Bescheid der österreichischen Studienbeihilfenbehörde
  • Studierende (auch außerordentliche) mit Behinderung: Behinderungsgrad von mindestens 50 %
    Nachweis: Behindertenpass des Sozialministeriumservices
  • Absolvierung von Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von Mobilitätsprogrammen in Österreich/im Ausland
    Nachweis: Bestätigung über die Teilnahme am Mobilitätsprogramm
  • Auslandsaufenthalt aufgrund von verpflichtender Bestimmungen im Curriculum
    Nachweis: Bestätigung der Studienprogrammleitung
  • Inhaber*innen eines Opferausweises
    Nachweis: Opferausweis bzw. Amtsbescheinigung gemäß § 4 Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr. 183/1947 idgF
  • Forschungsstipendium an der Universität Wien
    Nachweis: Zuerkennungsschreiben


Erlassgründe für studierende Mitarbeiter*innen der Universität Wien

Wenn Sie studierende Mitarbeiter*in sind (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), wird Ihnen der Studienbeitrag automatisch erlassen.

Voraussetzungen:

  • Beschäftigung an der Universität Wien für mindestens 90 Tage im vorhergegangenen Semester
  • Ihre Sozialversicherungsnummer ist in Ihrem Studierendenbereich in u:space eingetragen
  • Sie studieren an keiner anderen österreichischen Universität

Beachten Sie, dass Ihnen zu Beginn der Zahlungsfrist zuerst der volle Beitrag vorgeschrieben wird. Das ändert sich nach einigen Tagen automatisch, zahlen Sie erst dann ein.


Erlassgründe für Studierende mit ÖH-Tätigkeit

Wenn Sie eine Funktion innerhalb der Österreichischen Hochschüler*innenschaft ausüben, können Sie einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen. Verwenden Sie hierzu das entsprechende Formular.


Automatischer Erlass für Ukraine SoSe 2024

Ordentlichen und außerordentlichen Studierenden mit ukrainischer Staatsbürgerschaft wird der Studienbeitrag für Sommersemester 2024 automatisch erlassen. Sie müssen keinen gesonderten Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen.