Bis zum Zeitpunkt der Beurlaubung erbrachte Studienleistungen (insbesondere abgeschlossene Lehrveranstaltungen und Prüfungen bleiben gültig).
Nach einer Beurlaubung dürfen im beurlaubten Semester keine:
- Lehrveranstaltungen besuchen
- wissenschaftliche Arbeiten zur Begutachtung vorlegen
- Prüfungen ablegen