You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 2 Next »

Bis zum Zeitpunkt der Beurlaubung erbrachte Studienleistungen (insbesondere abgeschlossene Lehrveranstaltungen und Prüfungen bleiben gültig).

Nach einer Beurlaubung dürfen im beurlaubten Semester keine:

  • Lehrveranstaltungen besuchen
  • wissenschaftliche Arbeiten zur Begutachtung vorlegen
  • Prüfungen ablegen


  • No labels