Wenn Sie während oder nach Ihrer Studienzeit Bestätigungen über Ihre Zulassung für externe Einrichtungen (z.B. Finanzamt oder Pensionsversicherungsanstalt) brauchen, können Sie sich an die MitarbeiterInnen der Studienzulassung wenden.
Wenn Sie während oder nach Ihrer Studienzeit Bestätigungen über Ihre Zulassung für externe Einrichtungen (z.B. Finanzamt oder Pensionsversicherungsanstalt) brauchen, können Sie sich an die MitarbeiterInnen der Studienzulassung wenden.