• Wenn Sie bereits für ein ordentliches Studium an der Universität Wien zugelassen sind. Sie können Lehrveranstaltungen aus einem anderen Studium absolvieren und gegebenenfalls an der anderen Universität anerkennen lassen.
  • Wenn Sie an einer Fachhochschule studieren.
  • Wenn Sie an einer nicht-österreichischen Universität studieren.
  • Wenn Sie über ein Mobilitätsprogramm an einer anderen Universität zugelassen sind.
  • Wenn Sie an der zulassenden Universität (Stammuniversität) ein außerordentliches Studium betreiben.
  • Wenn Sie an der zulassenden Universität beurlaubt sind.