Wenn Sie bereits für ein ordentliches Studium an der Universität Wien zugelassen sind. Sie können Lehrveranstaltungen aus einem anderen Studium absolvieren und gegebenenfalls an der anderen Universität anerkennen lassen.
Wenn Sie an einer Fachhochschule studieren.
Wenn Sie an einer nicht-österreichischen Universität studieren.
Wenn Sie über ein Mobilitätsprogramm an einer anderen Universität zugelassen sind.
Wenn Sie an der zulassenden Universität (Stammuniversität) ein außerordentliches Studium betreiben.
Wenn Sie an der zulassenden Universität beurlaubt sind.