Beurlaubung vor Semesterbeginn
- Wintersemester 2023/24: 10. Juli bis 30. September 2023
- Sommersemester 2024: 8. Jänner bis 29. Februar 2024
Beurlaubung während des Semesters
Eine Beurlaubung während des Semesters ist nur möglich, wenn einer der folgenden Gründe nach Semesterbeginn eingetreten ist:
Unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse
- Schwangerschaft
Nachweis: Mutter-Kind-Pass oder ärztliche Bestätigung mit dem ersichtlichen Geburtsdatum - Kinder- oder andere gleichartige Betreuungspflichten
Hinweis: Beurlaubungsanträge können bis zur Erreichung der Volljährigkeit des Kindes mehrmals gestellt werden.
Nachweis: Geburtsurkunde(n) und Meldezettel von Eltern und Kind zum Nachweis der gemeinsamen Meldung bzw. Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) und Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit (Diagnose nicht erforderlich!) - Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
Nachweis: Fachärztliche Bestätigung über mindestens vierwöchige Verhinderung von der Ausübung des Studiums infolge einer Erkrankung/Verletzung (Diagnose nicht erforderlich!) - Vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung
Nachweis: Behindertenpass, Sachverständigen-Gutachten
Antragsfrist während des Semesters
- Wintersemester: 1. Oktober bis 28./29. Februar
- Sommersemester: 1. März bis 30. September