Als Studierendenausweis:
- ausgestellt/verlängert im Wintersemester ⇒ bis 30.04. gültig
- ausgestellt/verlängert im Sommersemester ⇒ bis 30.11. gültig
Die Gültigkeit kann nach der Meldung der Fortsetzung für das nächste Semester durch die Validierung verlängert werden.
Als reiner Bibliotheksausweis:
Bei Personen, die nicht an der Universität Wien studieren oder beschäftigt sind und die u:card als Bibliotheksausweis benötigen, ist die Gültigkeitsdauer der u:card an die Gültigkeit der Entlehnberechtigung geknüpft. Wird die Entlehnberechtigung verlängert, ist die u:card nach neuerlicher Validierung wieder gültig.