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Als Studierendenausweis:

  • ausgestellt/verlängert im Wintersemester ⇒ bis 30.04. gültig
  • ausgestellt/verlängert im Sommersemester ⇒ bis 30.11. gültig

Die Gültigkeit kann nach der Meldung der Fortsetzung für das nächste Semester durch die Validierung verlängert werden.


Als reiner Bibliotheksausweis:

Bei Personen, die nicht an der Universität Wien studieren oder beschäftigt sind und die u:card als Bibliotheksausweis benötigen, ist die Gültigkeitsdauer der u:card an die Gültigkeit der Entlehnberechtigung geknüpft. Wird die Entlehnberechtigung verlängert, ist die u:card nach neuerlicher Validierung wieder gültig.



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