Für Studierende der Universität Wien:
Die Universität Wien stellt den Studierendenausweis als Lichtbildausweis im Rahmen der Hoheitsverwaltung aus. Er wird jedenfalls innerhalb der Universität als Identitätsausweis bei Prüfungen, zur Abholung von Dokumenten oder zur Bibliotheksnutzung anerkannt, darüber hinaus von vielen Stellen und Behörden zum Nachweis des Studiums an der Universität Wien.
Ob der Ausweis von Behörden im In- und Ausland als amtlicher Lichtbildausweis akzeptiert wird, richtet sich nach den entsprechenden Verwaltungsvorschriften und liegt zum Teil im Ermessen dieser Behörden. Wir empfehlen, bei wichtigen Behördenwegen (z.B. Wahlen, Antragstellungen) einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzulegen
Für BibliotheksbenützerInnen:
Für Personen, die nicht an der Universität Wien studieren oder beschäftigt sind und die u:card als Bibliotheksausweis benötigen, ist die u:card kein Lichtbildausweis.