Je nach Art Ihres Aufenthaltstitels könen Sie einen Antrag auf Gleichstellung mit EU/EWR-BürgerInnen stellen.

Das Wintersemester 2017/18 ist Ihr erstes Semester im Dokotorats-/PhD-Studium:

Ihnen wird im Sommersemester 2018 automatisch nur der einfache Studienbeitrag vorgeschrieben.

Ihre Möglichkeiten, damit im Wintersemester 2018/19 ebenfalls nur der einfache Studienbeitrag vorgeschrieben wird:

 

Sie sind bereits länger für ein Doktorats-/PhD-Studium zugelassen:

Ihre Möglichkeiten, damit Ihnen nur der einfache Studienbeitrag vorgeschrieben wird:

 

Sind Sie nach dem 30. November 2021 nicht mit dem Studium fertig, wird Ihnen der doppelte Studienbeitrag vorgeschrieben.