Je nach Art Ihres Aufenthaltstitels könen Sie einen Antrag auf Gleichstellung mit EU/EWR-BürgerInnen stellen.
Das Wintersemester 2017/18 ist Ihr erstes Semester im Dokotorats-/PhD-Studium:
Ihnen wird im Sommersemester 2018 automatisch nur der einfache Studienbeitrag vorgeschrieben.
Ihre Möglichkeiten, damit im Wintersemester 2018/19 ebenfalls nur der einfache Studienbeitrag vorgeschrieben wird:
- Sie schicken bis 30. April 2018 Ihren jährlichen Fortschrittsbericht an gleichstellung.zulassung@univie.ac.at.
- Sie absolvieren zwischen 1. Dezember 2017 und 30. April 2018 8 ECTS.
Sie sind bereits länger für ein Doktorats-/PhD-Studium zugelassen:
Ihre Möglichkeiten, damit Ihnen nur der einfache Studienbeitrag vorgeschrieben wird:
- Sie schicken innerhalb der Zahlungsfrist eines Semesters Ihren jährlichen Fortschrittsbericht an gleichstellung.zulassung@univie.ac.at. Der Beitrag wird für zwei Semester herabgesetzt.
- Sie absolvieren 8 ECTS innerhalb des Nachweiszeitraumes.
Sind Sie nach dem 30. November 2021 nicht mit dem Studium fertig, wird Ihnen der doppelte Studienbeitrag vorgeschrieben.