Wenn Sie nicht in eine der oben genannten Ausnahmen fallen (z.B. Personengruppenverordnung), ja, dann wird Ihnen der doppelte Studienbeitrag vorgeschrieben.
Auch ein österreichischer Studienabschluss zählt nicht (mehr) als Ausnahme.
Wenn Sie nicht in eine der oben genannten Ausnahmen fallen (z.B. Personengruppenverordnung), ja, dann wird Ihnen der doppelte Studienbeitrag vorgeschrieben.
Auch ein österreichischer Studienabschluss zählt nicht (mehr) als Ausnahme.