Ja, wenn Sie im Sommersemester 2018 oder zu einem späteren Zeitpunkt mit dem ordentlichen Studium beginnen, wird Ihnen der doppelte Studienbeitrag vorgeschrieben.
Ja, wenn Sie im Sommersemester 2018 oder zu einem späteren Zeitpunkt mit dem ordentlichen Studium beginnen, wird Ihnen der doppelte Studienbeitrag vorgeschrieben.