Streng genommen, macht die Unterscheidung zwischen ‚internen‘ und ‚externen‘ Universitätslehrer_innen so keinen Sinn mehr. Da beide Gruppen an der Universität angestellt sind und, als Arbeitnehmer_innen der Universität, grundsätzlich ähnliche Rechte und Pflichten haben. Jedoch ist der Unterschied zwischen beiden Gruppen gerade dafür relevant, die Lehre zu planen. Und die Terme „‚interne‘“ und „‚externe‘ Universitätslehrer_innen“ sind nach wie vor gebräuchlich.
Wir meinen mit „‚externen‘ Universitätslehrer_innen“ Personen, die:
- entweder
- wenigstens ein Diplom oder einen Master in dem Fach haben, in dem sie lehren (werden) und die
- über eine Anstellung an der Universität Wien verfügen,
- die sie ausschließlich dazu verpflichtet, Lehrveranstaltungen zu halten,
- die auf ein Semester befristet ist,
- und im Rahmen derer sie der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft zugeordnet sind,
- wenigstens ein Diplom oder einen Master in dem Fach haben, in dem sie lehren (werden) und die
- oder
- über keine solche Anstellung verfügen, aber
- entweder
- schon wenigstens eine Lehrveranstaltung eingereicht haben oder
- vorhaben eine solche einzureichen.
„‚Externe‘ Universitätslehrer_in“ kontra „Modell einer ‚externen‘ Universitätslehrer_in“
Auch Universitätslehrer_innen müssen in f:lehre ‚abgebildet‘ werden. Diese ‚Abbildungen‘, also die Datensätze ‚in‘ f:lehre, nennen wir „Modelle von ‚externen‘ Universitätslehrer_innen“ oder, wenn aus dem Kontext geschlossen werden kann, dass wir Modelle von ‚externen‘ Universitätslehrer_innen meinen, einfach nur „Modelle“. Aufgepasst, anders als hier in der Anleitung, ist in f:lehre immer nur von „Personen“ die Rede.
‚Externe‘ Universitätslehrer_in (Symbolfoto)
Modell einer ‚externen‘ Universitätslehrer_in
[Um die Daten der betreffenden Person zu schützen, wurden diese hier nachträglich verwischt.
Sie sehen diese jedoch im Administrativen Bereich.]