Streng genommen, macht die Unterscheidung zwischen ‚internen‘ und ‚externen‘ Universitätslehrer_innen so keinen Sinn mehr. Da beide Gruppen an der Universität angestellt sind und, als Arbeitnehmer_innen der Universität, grundsätzlich ähnliche Rechte und Pflichten haben. Jedoch ist der Unterschied zwischen beiden Gruppen gerade dafür relevant, die Lehre zu planen. Und die Terme „‚interne‘“ und „‚externe‘ Universitätslehrer_innen“ sind nach wie vor gebräuchlich.

Wir meinen mit „‚externen‘ Universitätslehrer_innen“ Personen, die:

  1. entweder
    1. wenigstens ein Diplom oder einen Master in dem Fach haben, in dem sie lehren (werden) und die
    2. über eine Anstellung an der Universität Wien verfügen,
      1. die sie ausschließlich dazu verpflichtet, Lehrveranstaltungen zu halten,
      2. die auf ein Semester befristet ist,
      3. und im Rahmen derer sie der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft zugeordnet sind,
  2. oder
    1. über keine solche Anstellung verfügen, aber
    2. entweder
      1. schon wenigstens eine Lehrveranstaltung eingereicht haben oder
      2. vorhaben eine solche einzureichen.
„‚Externe‘ Universitätslehrer_in“ kontra „Modell einer ‚externen‘ Universitätslehrer_in“

Auch Universitätslehrer_innen müssen in f:lehre ‚abgebildet‘ werden. Diese ‚Abbildungen‘, also die Datensätze ‚in‘ f:lehre, nennen wir „Modelle von ‚externen‘ Universitätslehrer_innen“ oder, wenn aus dem Kontext geschlossen werden kann, dass wir Modelle von ‚externen‘ Universitätslehrer_innen meinen, einfach nur „Modelle“. Aufgepasst, anders als hier in der Anleitung, ist in f:lehre immer nur von „Personen“ die Rede.

‚Externe‘ Universitätslehrer_in (Symbolfoto)

Modell einer ‚externen‘ Universitätslehrer_in

[Um die Daten der betreffenden Person zu schützen, wurden diese hier nachträglich verwischt.
Sie sehen diese jedoch im Administrativen Bereich.]

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