Sie können eine Externistenreifeprüfung oder eine Berufsreifeprüfung ablegen. Auch der Abschluss eines mindestens dreijährigen postsekundären Studiengangs an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtung (§64 Universitätsgesetz 2002) berechtigt Sie zum Studium an der Universität Wien.