Aufgrund der aktuellen Situation in der Türkei und Syrien besteht für betroffene Studierende die Möglichkeit, bis 31. März 2023 einen Antrag auf Beurlaubung für das Sommersemester 2023 zu stellen. Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob es abweichende (digitale) Angebote gibt und treten Sie dazu mit den Lehrenden bzw. der Studienprogrammleitung Ihres Studiums in Kontakt.
Geben Sie eine kurze Begründung der Studienverhinderung im Online-Formular im Servicedesk an.