Wintersemester 2023/24: 10. Juli bis 30. September 2023
Sommersemester 2024: 8. Jänner bis 29. Februar 2024
Beurlaubung während des Semesters
Eine Beurlaubung während des Semesters ist nur möglich, wenn einer der folgenden Gründe nach Semesterbeginn eingetreten ist:
Unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse
Schwangerschaft Nachweis: Mutter-Kind-Pass oder ärztliche Bestätigung mit dem ersichtlichen Geburtsdatum
Kinder- oder andere gleichartige Betreuungspflichten Hinweis: Beurlaubungsanträge können bis zur Erreichung der Volljährigkeit des Kindes mehrmals gestellt werden. Nachweis: Geburtsurkunde(n) und Meldezettel von Eltern und Kind zum Nachweis der gemeinsamen Meldung bzw. Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) und Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit (Diagnose nicht erforderlich!)
Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert Nachweis: Fachärztliche Bestätigung über mindestens vierwöchige Verhinderung von der Ausübung des Studiums infolge einer Erkrankung/Verletzung (Diagnose nicht erforderlich!)
Vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung Nachweis: Behindertenpass, Sachverständigen-Gutachten