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Beurlaubung vor Semesterbeginn

  • Wintersemester 2022/23: 11. Juli bis 30. September 2022
  • Sommersemester 2023: 9. Jänner bis 28. Februar 2023

Beurlaubung während des Semesters

Eine Beurlaubung während des Semesters ist nur möglich, wenn einer der folgenden Gründe nach Semesterbeginn eingetreten ist:

Unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse

  • Schwangerschaft
    Nachweis: Mutter-Kind-Pass oder ärztliche Bestätigung mit dem ersichtlichen Geburtsdatum
  • Kinder- oder andere gleichartige Betreuungspflichten
    Hinweis: Beurlaubungsanträge können bis zur Erreichung der Volljährigkeit des Kindes mehrmals gestellt werden.
    Nachweis: Geburtsurkunde(n) und Meldezettel von Eltern und Kind zum Nachweis der gemeinsamen Meldung bzw. Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) und Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit (Diagnose nicht erforderlich!)
  • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
    Nachweis: Fachärztliche Bestätigung über mindestens vierwöchige Verhinderung von der Ausübung des Studiums infolge einer Erkrankung/Verletzung (Diagnose nicht erforderlich!)
  • Vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung
    Nachweis: Behindertenpass, Sachverständigen-Gutachten

 Antragsfrist während des Semesters

  • Wintersemester: 1. Oktober bis 28./29. Februar
  • Sommersemester: 1. März bis 30. September





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