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  • Sie haben vor Beginn des ersten Semesters Ihr Studium an der Universität Wien schließen lassen und sind auch an keiner anderen österreichischen Uni zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen.
  • Sie haben noch vor dem Ende der Nachfrist Ihr Studium bzw. Ihren Abschnitt an der Universität Wien abgeschlossen (Datum der letzten Prüfung) und sind weder an der Universität Wien noch an einer anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen.
  • Sie haben vor Ende der Zulassungsfrist des laufenden Semesters Ihr Studium schließen lassen. Sie dürfen im aktuellen Semester noch zu keiner Prüfung angetreten sein, keine wissenschaftlichen Arbeiten zur Beurteilung eingereicht haben und an keiner anderen österreichischen Uni zu einem Studium zugelassen sein.
  • nach Einzahlung des Studienbeitrags wurde Ihr Antrag auf Beurlaubung positiv beschieden.
  • nach Einzahlung des Studienbeitrags wurde Ihr Antrag auf Erlass positiv beschieden.
  • Sie haben einen zu hohen Studienbeitrag eingezahlt. Die Differenz kann rückerstattet werden.
  • Sie haben einen zu geringen Studienbeitrag eingezahlt haben und dadurch die Zulassung an der Universität Wien verloren. Der volle Beitrag wird rückerstattet.


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