Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
Die Masterprüfung ist eine Defensio einschließlich einer Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit sowie eine Prüfung, die ein zweites historisches Fachgebiet – beispielsweise aus einem weiteren im Masterstudium gewählten Schwerpunkt – umfasst. (Nähere Informationen zu Defension und Gesamtprüfung sind zu finden im Studienrecht § 9. Für Studierende des Schwerpunkts MATILDA muss das weitere Prüfungsfach ebenfalls aus dem Fachgebiet der Frauen- und Geschlechtergeschichte stammen. Die Beurteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung.
Die Masterprüfung hat einen Umfang von 4 ECTS-Punkten (je 2 ECTS-Punkte für den Prüfungsteil über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit und für den Prüfungsteil zu einem zweiten historischen Fachgebiet/Schwerpunkt).