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Für Umsteiger*innen vom Master Version 2014 auf den Master Version 2019 gilt eine Anerkennungsverordnung, die die Anerkennung von Prüfungen genau regelt:
Weitere Informationen zur Anerkennung .(SPL Homepage)
Inhalt:
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Studienziele und Qualifikationsprofil
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Erläuterung: Eine Zulassung zum Masterstudium erhalten Sie, wenn Sie in Ihrem BA Studium geschichtswissenschaftliche Kenntnisse in ausreichendem Maß nachweisen können, z.B. durch die Absolvierung von Erweiterungscurricula in Geschichte oder durch gleichwertige Prüfungsleistungen an anderen in- und ausländischen Universitäten. Für die volle Gleichwertigkeit können Ihnen zusätzliche zu absolvierende Prüfungsleistungen (Auflagen Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von max. 30 ECTS) vorgeschrieben werden.
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Einen Übersichtsplan, der alle unmittelbar studienrelevanten Informationen des Curriculums auf einer Doppelseite Seite zusammenfasst, finden Sie auf der SPL Homepagehier: Übersichtsplan MA Geschichte (Version 2019SPL Homepage)
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Module
Die vorgesehene Studiendauer und der Umfang des MA Geschichte umfasst 4 Semester und 120 ECTS (davon 95 ECTS Pflichtmodule, 21 ECTS Masterarbeit, 4 ECTS Masterprüfung).
Einreichen der Pflichtmodule (PM 1-5) nach vollständiger Absolvierung (SPL Homepage)
Schwerpunkt wählen
Im Masterstudium Geschichte können Lehrveranstaltungen aus einem oder verschiedenen Schwerpunkten absolviert werden. Ein Schwerpunkt (SP) repräsentiert ein geschichtswissenschaftliches Fach, einen Forschungsschwerpunkt oder einen Forschungsverbund, das bzw. der an der historisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eingerichtet ist, oder ein weiteres, großes geschichtswissenschaftliches Forschungsgebiet.
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- die positive Absolvierung des „summer intensive programme“ im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten oder,
- sofern dieses nicht angeboten wird, die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit geschlechtergeschichtlichem Schwerpunkt im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten und
- die positive Absolvierung zumindest eines Auslandssemesters im Ausmaß von mindestens 12 ECTS-Punkten aus Lehrveranstaltungen mit geschlechtergeschichtlichem Schwerpunkt, die an einer der Partneruniversitäten des Konsortiums des Programms MATILDA im Rahmen des jeweiligen MATILDA-Studienprogrammes angeboten werden.
Einreichen der Schwerpunkte (SPL Homepage)
Voraussetzungsketten
Im Curriculum sind einige wenige Voraussetzungsketten festgelegt. Planen Sie Ihr Studium so, dass Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung von Vorlesungsprüfungen beziehungsweise prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (im WiSe: bis September; im SoSe: bis Februar) alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (siehe Empfohlener Pfad). Werden die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt, ist eine Anmeldung nicht möglich.
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Masterarbeiten
Das Historisch-Kulturwissenschaftliche-Studienservicecenter informiert über die Vorgehensweise vor dem Verfassen einer Masterarbeit. Die aktuelle Liste der Vorsitzenden und PrüferInnen finden Sie hier.
Es ist eine Masterarbeit im Rahmen des Abschlussseminars in M5 Mastermodul zu verfassen (Gehört die Mastarbeit zu M5 oder nicht?). Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierende oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden oder bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim studienrechtlich zuständigen Organ.
Die Masterarbeit hat einen Umfang von 21 ECTS Punkten. Die Normlänge einer Masterarbeit beträgt 260.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, Anmerkungen, Bibliographie, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang). Die Masterarbeit darf eine Länge von 220.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (ca. 75 Seiten 1½ zeilig, ohne Grafiken) nicht unterschreiten und 300.000 Zeichen (ca. 100 Seiten 1½ zeilig, ohne Grafi-ken) nicht überschreiten. Längere Masterarbeiten kann die Studienprogrammleitung nur in begründe-ten Ausnahmefällen zur Beurteilung zuweisen. Über die Zulässigkeit der Begründung entscheidet das zuständige akademische Organ. Der Masterarbeit ist eine englischsprachige Kurzzusammenfassung (Abstract) in der Länge von ca. 2.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) anzuhängen.
Vor Fertigstellung der Masterarbeit: Gespräch zwischen LV-Leiter/-in und Studierendem/-er (ist diese Information notwendig?)
Mobilität (Erasmus)
Die Mobilität der Studierenden (ab dem 3. Semester) wird gefördert im Rahmen der europäischen und internationalen Mobilitätsprogramme und der Außenbeziehungen der Universität Wien. Die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen erfolgt durch die SPL. Die zusätzlichen Wahlmodule „Geschichte International 1“ und „Geschichte International 2“ sind für die Anerkennung der im Ausland absolvierten Leistungen eingerichtet, die nicht in Pflichtmodulen anerkannt werden können. Auf Wunsch können Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden, stattdessen auch in anderen Zusätzlichen Wahlmodulen anerkannt werden. Weitere Infos zum Mobilitätsprogramm Erasmus+.
Freiwillige Praktika
Im Rahmen des Studiums können Praktika absolviert werden (absolvierbar im Rahmen von PM 4 Individuelle Schwerpunktsetzung). Praktika sind Tätigkeiten, in denen geschichtswissenschaftliche Arbeitsweisen und Fachkenntnisse angewandt werden, und dienen dem Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem facheinschlägigen Berufsfeld: Geschichtsvermittlung, Archiv- und Dokumentationswesen, Ausstellungs- und Museumswesen, Medien- und Kulturarbeit, fachspezifische Erwachsenen- und Berufsfortbildung, Verlagswesen und ähnlichen Berufsfeldern.
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