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Didaktische, technische und lehrorganisatorische Hilfestellungen |
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Rechtliche Rahmenbedingungen
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Lehr- und Prüfungsbetrieb:
Achtung! Die (studien-)rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19 zu digitalen Prüfungen sind mit 28.02.2023 ausgelaufen und werden nicht verlängert. COVID-19 wird ab dann wie jede andere Krankheit behandelt.
Die Regelungen laut Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 27.11.2020 haben per 28.02.2023 ihre Gültigkeit verloren.
Die Sonderregelungen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Hinblick auf COVID-19-Pandemie in der Satzung der Universität Wien,Studienrecht, § 13a bis § 13i finden ab 28.02.2023 keine Anwendung mehr.
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Ankündigung der digitalen Prüfung in u:find Die digitale Prüfung wird im Vorlesungsverzeichnis (u:find) angekündigt. Die Lehrenden werden angehalten den Prüfungsstoff, die Dauer und den Zeitpunkt sowie den Modus der Abgabe, die Art der Leistungskontrolle, die erlaubten Hilfsmittel, die Mindestanforderungen und der Beurteilungsmaßstab in u:find anzugeben. An- und Abmeldung Die An- und Abmeldung zur Prüfung erfolgt über u:space. Nur korrekt angemeldete Studierende dürfen an der Prüfung teilnehmen. Studierende, die sich nicht korrekt angemeldet haben, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Studierenden, die sich nicht rechtzeitig von einem Prüfungstermin abmelden, werden für den nächsten Prüfungstermin gesperrt. Antrittszählung Mit Anmeldung zu einer digitalen Prüfung erklären sich die Studierenden mit dem Prüfungsmodus einverstanden. Der Antritt wird auf die Gesamtzahl der Prüfungsantritte dieser Prüfung dazugezählt. Kommissionelle Prüfungen Am formalen Ablauf einer kommissionellen Prüfung ändert sich nichts im Vergleich zu einer Prüfung vorort. Findet die Prüfung digital mündlich statt, dann sind der Prüfung alle Prüfer:innen zugeschaltet. Findet die Prüfung digital schriflich statt, dann wird der Test von allen Kommissionsmitgliedern beurteilt. Identifizierung
Prüfungsabbruch Wird die Prüfung ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen oder im Falle einer digitalen schriftlichen Prüfung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes auf Moodle hochgeladen, wird die Prüfung mit „nicht genügend“ beurteilt. Bei technischen Problemen haben sich Studierende sofort an die Lehrveranstaltungsleitung oder die Prüfungsaufsicht zu wenden. Prüfungsaufsicht Bei digitalen schriftlichen Prüfungen wird zumindest eine fachkundige Person bekanntgegeben (Deckblatt der Prüfung), die unmittelbar vor, während und nach der Prüfung digital erreichbar ist und für Fragen zur Prüfung und (technischen) Problemen verfügbar ist. Bei technischen Problemen können Sie sich auch an den Helpdesk des ZID wenden. Prüfungseinsicht Auch bei Online-Prüfungen besteht die Möglichkeit auf Prüfungseinsicht. Studierende wenden Sie sich dazu an ihre:n Prüfer:in. Sollten keine gemeinsame Lösung gefunden werden, wenden Sie sich Studierende per Mail an ihr SSC (mit Angabe, um welche Prüfung es sich handelt). Kopien der Beurteilungsunterlagen sowie etwaige nähere Erläuterungen können per Mail versendet werden. Es gibt auch die Möglichkeit, die Studierenden und die Lehrenden in einem Videokonferenz-Tool zusammen zu bringen und die zuvor eingescannten Beurteilungsunterlagen zu teilen. Vom Recht der Vervielfältigung ausgeschlossen sind Multiple Choice Prüfungen; bei Versendung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Unterlagen leicht verbreitet werden können. Schummeln (Verwendung unerlaubter Hilfsmittel)
Die studienrechtlichen Hinweise zu digitalen Prüfungen finden Sie auch hier. |
Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?
- Bei didaktischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Team Digital Prüfen per E-Mail unter digitalpruefen.ctl@univie.ac.at.
- Bei technischen Fragen zu Moodle wenden Sie sich bitte an den Moodle-Support des ZID (Login erforderlich).
- Bei Fragen rund um den Prüfungstermin bzw. die Anmeldung von Studierenden, wenden Sie sich bitte an Ihr StudienServiceCenter (SSC).
- Bei studienrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro Studienpräses.
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