Digital Prüfen




Didaktische, technische und lehrorganisatorische Hilfestellungen




Rechtliche Rahmenbedingungen




Lehr- und Prüfungsbetrieb:


  • Eine gänzlich digitale LV ist möglich, wenn sie ein qualitätsvolles digitales Lehr-/Lernkonzept vorsieht (das Interaktion und Verbindlichkeit der LV angemessen abbildet) und die Studienprogrammleitung (SPL) keinen Einwand hat.
  • Die Letztentscheidung über das digitale Format liegt bei der SPL. Die SPL kann Vorgaben machen, insbesondere wenn es um die Einpassung in den Lehrbetrieb insgesamt, oder um die kohärente Gestaltung einer Studienphase wie STEOP geht.

Grundsätzlich können Lehrende festlegen, in welcher Art und Weise Leistungsüberprüfungen stattfinden sollen. Die Satzung und die Curricula sehen nur in wenigen Fällen Einschränkungen vor. Digitale Prüfungen müssen allerdings mit der SPL abgestimmt werden.

Achtung! Die (studien-)rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19 zu digitalen Prüfungen sind mit 28.02.2023 ausgelaufen und werden nicht verlängert. COVID-19 wird ab dann wie jede andere Krankheit behandelt.

Die Regelungen laut Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 27.11.2020 haben per 28.02.2023 ihre Gültigkeit verloren.

Die Sonderregelungen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Hinblick auf COVID-19-Pandemie in der Satzung der Universität Wien, Studienrecht, § 13a bis § 13i finden ab 28.02.2023 keine Anwendung mehr.


Ankündigung der digitalen Prüfung in u:find

Die digitale Prüfung wird im Vorlesungsverzeichnis (u:find) angekündigt. Die Lehrenden werden angehalten den Prüfungsstoff, die Dauer und den Zeitpunkt sowie den Modus der Abgabe, die Art der Leistungskontrolle, die erlaubten Hilfsmittel, die Mindestanforderungen und der Beurteilungsmaßstab in u:find anzugeben.

An- und Abmeldung

Die An- und Abmeldung zur Prüfung erfolgt über u:space. Nur korrekt angemeldete Studierende dürfen an der Prüfung teilnehmen. Studierende, die sich nicht korrekt angemeldet haben, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Studierenden, die sich nicht rechtzeitig von einem Prüfungstermin abmelden, werden für den nächsten Prüfungstermin gesperrt.

Antrittszählung

Mit Anmeldung zu einer digitalen Prüfung erklären sich die Studierenden mit dem Prüfungsmodus einverstanden. Der Antritt wird auf die Gesamtzahl der Prüfungsantritte dieser Prüfung dazugezählt.

Kommissionelle Prüfungen

Am formalen Ablauf einer kommissionellen Prüfung ändert sich nichts im Vergleich zu einer Prüfung vorort. Findet die Prüfung digital mündlich statt, dann sind der Prüfung alle Prüfer:innen zugeschaltet. Findet die Prüfung digital schriflich statt, dann wird der Test von allen Kommissionsmitgliedern beurteilt.

Identifizierung

  • Digitale mündliche Prüfungen: Studierende haben Sie mit einem Lichtbildausweis über den Videochat zu identifizieren.
  • Digitale schriftliche Prüfungen: Die Abwicklung der digitalen schriftlichen Prüfung hat ausschließlich über die Nutzung von Moodle zu erfolgen. Studierende haben sich mit dem u:account einzuloggen und bestätigen dadurch ihre Identität. Darüberhinausgehende Identifizierungsmethoden sind nicht vorgesehen.

Prüfungsabbruch

Wird die Prüfung ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen oder im Falle einer digitalen schriftlichen Prüfung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes auf Moodle hochgeladen, wird die Prüfung mit „nicht genügend“ beurteilt. Bei technischen Problemen haben sich Studierende sofort an die Lehrveranstaltungsleitung oder die Prüfungsaufsicht zu wenden.

Prüfungsaufsicht

Bei digitalen schriftlichen Prüfungen wird zumindest eine fachkundige Person bekanntgegeben (Deckblatt der Prüfung), die unmittelbar vor, während und nach der Prüfung digital erreichbar ist und für Fragen zur Prüfung und (technischen) Problemen verfügbar ist. Bei technischen Problemen können Sie sich auch an den Helpdesk des ZID wenden.

Prüfungseinsicht

Auch bei Online-Prüfungen besteht die Möglichkeit auf Prüfungseinsicht. Studierende wenden Sie sich dazu an ihre:n Prüfer:in. Sollten keine gemeinsame Lösung gefunden werden, wenden Sie sich Studierende per Mail an ihr SSC (mit Angabe, um welche Prüfung es sich handelt).

Kopien der Beurteilungsunterlagen sowie etwaige nähere Erläuterungen können per Mail versendet werden. Es gibt auch die Möglichkeit, die Studierenden und die Lehrenden in einem Videokonferenz-Tool zusammen zu bringen und die zuvor eingescannten Beurteilungsunterlagen zu teilen. Vom Recht der Vervielfältigung ausgeschlossen sind Multiple Choice Prüfungen; bei Versendung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Unterlagen leicht verbreitet werden können.

Schummeln (Verwendung unerlaubter Hilfsmittel)

  • Mündliche Prüfungen: Studierende sind berechtigt eine Vertrauensperson zur Prüfung mitzunehmen. Die Vertrauensperson auf Seiten der Studierenden soll hinter der:dem Kandidat:in im Blickfeld der Kamera und der:des Prüfer:in sitzen. Anlassbezogen/im Verdachtsfall kann die:der Prüfer:in verlangen, dass der Raum mit der Kamera ausgeschwenkt wird. Wenn der Verdacht besteht, dass unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden, wird die Prüfung seitens der.des Prüfer:in abgebrochen.
  • Schriftliche Prüfungen: Mit Teilnahme an der digitalen schriftlichen Prüfung erklären die Studierende die Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel abzulegen. Die Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die:der Prüfer:in auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig und ohne konkreten Schummelverdacht erfolgen.
  • Konsequenzen bei Schummeln: Werden unerlaubte Hilfsmittel verwendet und/oder die Prüfung nicht selbständig absolviert, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert. Der Prüfungsantritt wird auf die zulässige Zahl der Antritte angerechnet. Der Vorfall/der Ablauf muss von der LV-Leitung klar und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die studienrechtlichen Hinweise zu digitalen Prüfungen finden Sie auch hier.

Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?