Schriftliche Prüfungen abhalten
Die Universität Wien ist verpflichtet, ihren Studierenden die Möglichkeit zu bieten, Prüfungen abzulegen. Es ist die Aufgabe der Mitarbeiter*innen, dies auch unter besonderen Umständen zu ermöglichen. Die unten vorgestellten digitalen Online-Formate sollen den Studierenden ermöglichen, Prüfungen ohne Studienzeitverzögerungen abzulegen und damit den Studienerfolg sicherzustellen.
Die Vorgehensweise erfordert,
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Grundsätzlich können die Lehrenden festlegen, in welcher Art und Weise Prüfungen abgelegt werden (schriftlich/mündlich). Die Satzung und die Curricula sehen hier nur in wenigen Fällen Einschränkungen vor. Gibt es im Curriculum keine zwingende Festlegung, dass die Prüfung schriftlich erfolgt, so ist in überschaubaren Settings eine mündliche Online-Prüfung anzuraten. Vorgaben für diese Art der Prüfung finden Sie unter Mündliche Prüfungen abhalten. Entsteht bei digitalen schriftlichen Prüfungen ein nicht bewältigbarer Mehraufwand, so kann Unterstützungsbedarf (Prüfungsraum einrichten und konfigurieren, Kommunikation mit Studierenden vor und während der Prüfung, Vorkorrektur anhand Beurteilungsraster) beim SSC gemeldet werden. |
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Die studienrechtlichen Hinweise finden Sie auch hier. Ankündigung der digitalen Prüfung in u:find Die digitale Prüfung wird im Vorlesungsverzeichnis (u:find) angekündigt. Die Lehrenden werden angehalten, den Prüfungsstoff, die Dauer und den Zeitpunkt sowie den Modus der Abgabe, die Art der Leistungskontrolle, die erlaubten Hilfsmittel, die Mindestanforderungen und den Beurteilungsmaßstab in u:find anzugeben. Werden bereits getätigte Ankündigungen aufgrund der derzeitigen Situation geändert, so sollen die Angaben im u:find um die neuen Prüfungsmodi ergänzt und keinesfalls die bisherigen Ankündigungen gelöscht werden (z.B. mit „Update aufgrund Covid-19 vom xx.xx.xxxx“). Mit der Anmeldung zu einer digitalen Prüfung erklären sich die Studierenden mit dem rechtzeitig (zumindest 14 Tage vor dem Prüfungstermin) angekündigten Prüfungsmodus einverstanden. Ein zweiter, dritter oder vierter Prüfungstermin, der online durchgeführt werden muss, kann von dem oder den vorangehenden Termin/en formal abweichen, z.B. weil beim ersten Termin auch offene Fragen im Test enthalten waren, die bei den Folge-Online-Prüfungsterminen aus Praktibilitätsgründen durch MC-Prüfungen ersetzt werden. Dies muss transparent in u:find (und ggf. auf Moodle) kommuniziert werden. An- und Abmeldung Die An- und Abmeldung zur Prüfung erfolgt wie im Regelbetrieb über u:space. Nur korrekt angemeldete Studierende dürfen an der Prüfung teilnehmen. Studierende, die sich nicht korrekt angemeldet haben, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Studierende, die sich nicht rechtzeitig von einem Prüfungstermin abmelden, werden für den nächsten Prüfungstermin gesperrt. Antrittszählung Mit Anmeldung zu einer digitalen Prüfung erklären sich die Studierenden mit dem Prüfungsmodus einverstanden. Der Antritt wird auf die Gesamtzahl der Prüfungsantritte dieser Prüfung dazugezählt. Kommissionelle Prüfungen Am formalen Ablauf einer kommissionellen Prüfung ändert sich nichts im Vergleich zu einer Prüfung vor Ort. Findet die Prüfung digital mündlich statt, dann sind der Prüfung alle Prüfer*innen zugeschaltet. Findet die Prüfung digital schriflich statt, dann wird der Test von allen Kommissionsmitgliedern beurteilt. Identifizierung
Prüfungsabbruch Wird die Prüfung ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen oder im Falle einer digitalen schriftlichen Prüfung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes auf Moodle hochgeladen, wird die Prüfung mit „nicht genügend“ beurteilt. Bei technischen Problemen haben sich Studierende sofort an die Lehrveranstaltungsleitung oder die Prüfungsaufsicht zu wenden. Prüfungsaufsicht Bei digitalen schriftlichen Prüfungen wird zumindest eine fachkundige Person bekanntgegeben (Deckblatt der Prüfung), die unmittelbar vor, während und nach der Prüfung digital erreichbar ist und für Fragen zur Prüfung und (technischen) Problemen verfügbar ist. Bei technischen Problemen können Sie sich auch an den Helpdesk des ZID wenden. Deckblatt für digitale schriftliche Prüfungen Verwenden Sie aus Gründen der Rechtssicherheit das „Deckblatt für digitale schriftliche Prüfungen“ (auch auf der Seite des Studienpräses in deutscher und englischer Sprache zu finden), das dem Prüfungsbogen vorangestellt sein muss. Es enthält alle für die Studierenden relevanten studienrechtlichen Informationen. Für Prüfungen ist das Word-Dokument zu verwenden, das PDF dient als Original-Referenzdokument. Bitte fügen Sie bei den Informationen zur Prüfung auch die Anzahl der Fragen ein, damit es hier zu keinen Missverständnissen kommt. Es empfiehlt sich, auch das Dokument inklusive der Fragen als Original-Referenzdokument in Moodle zu speichern. Jedenfalls ist sicherzustellen, dass die Informationen den Studierenden vor dem Beginn der Prüfung zur Kenntnis gebracht werden (beispielsweise durch Voranstellung der entsprechenden Textblöcke in der digitalen Prüfungsumgebung). Schummeln (Verwenden unerlaubter Hilfsmittel)
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Die vier Möglichkeiten für digitales schriftliches Prüfen über Moodle
Wir empfehlen folgende Prüfungsformate, die nach Praktikabilität gereiht sind:
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Bitte beachten Sie, für welches Format Sie sich auch entscheiden: Jede digitale schriftliche Prüfung mit einer Teilnehmer*innenzahl über 100 muss dem jeweiligen SSC/SSS gemeldet werden, um Häufungen und damit eine Überlastung von Moodle zu verhindern. Im Folgenden sind die oben genannten Formate für digitale schriftliche Prüfungen beschrieben und deren Möglichkeiten und Eignung dargestellt. |
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Abweichendes digitales Angebot für besondere Gruppen von Studierenden
Bestimmte Gruppen von Studierenden haben die Möglichkeit, alternativ zu Teilleistungen oder Prüfungen vor Ort eine abweichende digitale Teilleistung bzw. Prüfung abzulegen. Zu diesen Personengruppen zählen insbesondere Risikogruppenangehörige und Studierende, die im selben Haushalt mit Risikogruppenangehörigen leben bzw. diese pflegen; im Gesundheits- und Pflegebereich Tätige; Studierende mit Einschränkungen der Reisefreiheit bzw. die sich in Quarantäne befinden; betreuungspflichtige Studierende, die aufgrund von Kindergarten-/Schulschließungen nicht vor Ort teilnehmen können.
Studierende melden die Unmöglichkeit der Ablegung der Teilleistung bzw. Prüfung vor Ort unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage vor dem Termin an die Lehrveranstaltungsleitung. Bei unvorhersehbarem Eintritt kann die Meldung bis spätestens drei Tage vor dem Termin erfolgen.
Bei gerechtfertigter Bedarfsanmeldung adaptieren die Lehrende wenn möglich die Teilleistung/Prüfung für ein abweichendes digitales Angebot. Ist für die Lehrperson in Absprache mit der Studienprogrammleitung keine Adaptierung möglich und daher die Durchführung vor Ort zwingend, so sind dafür Sicherheits- und Hygienevorkehrungen zu ergreifen. Falls Studierende trotz der Vorkehrungen nicht an der Prüfung teilnehmen können, können sie sich von der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung bzw. Prüfung abmelden. Ausführlich hierzu siehe § 13c der Satzung zum Studienrecht der Universität Wien sowie im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 27.11.2020.
PDFs zum Download
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