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- Kinderbetreuung: Betreuung von im eigenen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Lebensjahr bzw. Schuleintritt
Nachweis: eigener Meldezettel plus Meldezettel des Kindes und Geburtsurkunde - Pflege bzw. Betreuungspflichten gegenüber einer/einem Angehörigen
Nachweis: Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) und Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit (Diagnose nicht erforderlich!) - Präsenz-/Zivildienst: mindestens zwei Monate im Semester
Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur
Bezug der Studienbeihilfe: im aktuellen oder vergangenen Semester
Nachweis: Bescheid der Studienbeihilfenbehörde - Studierende mit Behinderung: Behinderungsgrad von mindestens 50%
Nachweis: Behindertenpass des Bundessozialamtes - Absolvierung von Studien-/Praxiszeiten im Rahmen von Mobilitätsprogrammen in Österreich/im Ausland
Nachweis: Bestätigung über die Teilnahme am Mobilitätsprogramm - Auslandsaufenthalt aufgrund von verpflichtender Bestimmungen im Curriculum
Nachweis: Bestätigung der Studienprogrammleitung - InhaberInnen eines Opferausweises
Nachweis: Opferausweis bzw. Amtsbescheinigung - ForschungsstipendiatInnen an der Universität Wien
Nachweis: Zuerkennungsschreiben - MitarbeiterInnen der Universität Wien
MitarbeiterInnen der Uni Wien wird der Studienbeitrag (unabhängig von der Staatsbürgerschaft) automatisch erlassen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.- Beschäftigung an der Universität Wien für mindestens 90 Tage im vorhergegangenen Semester
- Ihre Sozialversicherungsnummer ist in Ihrem Studierendenbereich in u:space eingetragen
- Sie studieren an keiner anderen österreichischen Universität
- Studierende mit ÖH-Tätigkeit
Nachweis: Formular ÖH-Erlass
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