In diesem Fall müssen Sie den Studienbeitrag zunächst bezahlen. Sie können danach einen Antrag auf Erlass und gleichzeitig einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Diese beiden Anträge können Sie für das Wintersemester bis zum nächstfolgenden 31. März und für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 31. Oktober stellen.