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Eine Beurlaubung während des Semesters ist nur möglich, wenn einer der folgenden Gründe nach Semesterbeginn eingetreten ist:
Unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse
Wenn Sie im vorangegangen Semester an der Universität Wien zugelassen waren und die Beurlaubung von 1. bis 31. Oktober (für das Wintersemester) bzw. von 1. bis 31. März (für das Sommersemester) beantragen, dürfen Sie:
Ab folgenden Stichtagen sind oben gelistetete Dinge im genannten Zeitraum nicht mehr erlaubt:
Wenn Sie während des Semesters nach 31. Oktober (für das Wintersemester) bzw. 31. März (für das Sommersemester) eine Beurlaubung beantragen, dürfen Sie ab dem Zeitpunkt der Antragstellung folgende Dinge nicht tun:
Das gilt für folgenden Zeitraum:
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