Fachhochschulen unterliegen einem anderen Gesetz als Universitäten (Fachhochschul-Studiengesetz, FHStG). Daher kann die Meldung der Fortsetzung durch die Einzahlung des Studienbeitrages nicht durchgeführt werden, wenn Sie an einer FH und an einer Universität studieren.

Fachhochschulen leiten jedoch die Information, dass der ÖH-Beitrag bezahlt wurde an die Universität Wien weiter. Wenn Sie an einer FH einzahlen: Schauen Sie etwa eine Woche nach der Einzahlung in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag, ob der ÖH-Beitrag als "eingelangt" gemeldet ist. Ist das der Fall ist, können Sie unter Studium > Studienübersicht Ihr Studium an der Universität Wien zur Fortsetzung melden. Wenn das nicht der Fall ist, obwohl es an der FH zu keiner Fehleinzahlung gekommen ist, wenden Sie sich an uns.

Es gilt:

  • Wird Ihnen an der FH und an der Universität Wien der Studienbeitrag vorgeschrieben, müssen Sie diesen doppelt zahlen. Der ÖH-Beitrag wird weitergeleitet.
  • Wird Ihnen an der FH der Studienbeitrag und an der Universität Wien nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben, müssen Sie an der FH den Studienbeitrag inkl. ÖH-Beitrag bezahlen. Der ÖH-Beitrag wird an die Universität Wien weitergeleitet, wo Sie Ihr Studium zur Fortsetzung melden müssen.

Weitere Informationen

Bezüglich der Rückerstattung des doppelt gezahlten ÖH-Beitrages (inkl. Versicherung) wenden Sie sich bitte direkt an die Österreichische Hochschüler*innenschaft.