Bestätigungen für externe Stellen, Eltern und andere Dritte dürfen nur ausgestellt werden, wenn sie eine Vollmacht und Kopie des Ausweises der betreffenden Person sowie Ihres eigenen Ausweises vorweisen.
Ausnahmen gelten für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Informationen über eine von ihnen vertretene Person anfordern, sowie im Rahmen der Amtshilfe.

Ist es Ihnen nicht möglich, die Bestätigung direkt von der betreffenden Person zu erhalten, wenden Sie sich bitte an bestaetigungen.zulassung@univie.ac.at.
Beschreiben Sie in Ihrer Nachricht, welche Informationen bestätigt werden sollen. Geben Sie jedenfalls den Namen, das Geburtsdatum und (wenn bekannt) die Matrikelnummer der Person bekannt.
Für Informationen über abgelegte Prüfungsleistungen kontaktieren Sie bitte das StudienServiceCenter des entsprechenden Studiums

Alle Infos zu Bestätigungen finden Sie unter: studieren.univie.ac.at/bestaetigungen