- Höhe des Studien-/ÖH-Beitrags für EU/EWR/CH-Bürger*innen
- Höhe des Studien-/ÖH-Beitrags für Nicht-EU/EWR-Bürger*innen
- Ich bin für mehrere Studien zugelassen, möchte eines davon schließen lassen. Muss ich den doppelten Studienbeitrag zahlen?
- Ich bin im Vorstudienlehrgang. Muss ich den doppelten Studienbeitrag zahlen?
- Ich habe die Schule/mein Studium in Österreich abgeschlossen, habe aber die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU/EWR-Landes. Muss ich den doppelten Studienbeitrag zahlen?
- Ich möchte ein Studium dazu nehmen. Muss ich den doppelten Studienbeitrag zahlen.
- Ich möchte mein Studium wechseln. Muss ich den doppelten Studienbeitrag zahlen?
- Ich möchte mich unter ein neues Curriculum unterstellen. Falle ich in die neue Studienbeitragsregelung?
- Ich studiere ein Doktorats-/PhD-Studium und muss nur mehr weniger als 8 ECTS/keine ECTS mehr erbringen. Muss ich den doppelten Studienbeitrag zahlen?
- Ich studiere ein Masterstudium und muss nur mehr weniger als 8 ECTS/keine ECTS mehr erbringen. Muss ich den doppelten Studienbeitrag zahlen?
- Ich will mich beurlauben lassen/bin beurlaubt. Was muss ich beachten?