Streng genommen, macht die Unterscheidung zwischen ‚internen‘ und ‚externen‘ Universitätslehrer_innen so keinen Sinn mehr. Da beide Gruppen an der Universität angestellt sind und, als Arbeitnehmer_innen der Universität, grundsätzlich ähnliche Rechte und Pflichten haben. Jedoch ist der Unterschied zwischen beiden Gruppen gerade dafür relevant, die Lehre zu planen. Und die Terme „‚interne‘“ und „‚externe‘ Universitätslehrer_innen“ sind nach wie vor gebräuchlich.
Wir meinen mit „‚externen‘ Universitätslehrer_innen“ Personen, die:
- entweder
- an der Universität angestellt sind,
- um eine oder mehrere Lehrveranstaltungen zu halten, und
- deren Anstellungsverhältnis auf ein Semester befristet ist
- oderein Anbot für eine Lehrveranstaltung entweder
- schon eingereicht haben oder
- einreichen könnten.
„‚Externe‘ Universitätslehrer_in“ kontra „Modell einer ‚externen‘ Universitätslehrer_in“
Auch Universitätslehrer_innen müssen auf lehre.phl.univie.ac.at ‚abgebildet‘ werden. Diese ‚Abbildungen‘, also die Datensätze ‚auf‘ lehre.phl.univie.ac.at, nennen wir „Modelle von ‚externen‘ Universitätslehrer_innen“ oder, wenn aus dem Kontext geschlossen werden kann, dass wir Modelle von ‚externen‘ Universitätslehrer_innen meinen, einfach nur „Modelle“. Aufgepasst, anders als hier in der Anleitung, ist auf lehre.phl.univie.ac.at immer nur von „Personen“ die Rede.
‚Externe‘ Universitätslehrer_in (Symbolfoto)
Modell einer ‚externen‘ Universitätslehrer_in
Wird nachgereicht.
