Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Gleichstellung wurde aufgrund eines befristeten Aufenthaltstitels eingetragen. Diese Befristung ist abgelaufen und somit auch die Gleichstellung. Haben Sie einen neuen Aufenthaltstitel erhalten, stellen Sie bitte fristgerecht erneut einen Antrag auf Gleichstellung.

  2. Sie sind über der Mindeststudiendauer + zwei Toleranzsemester bzw. bei Diplomstudien Mindeststudiendauer + zwei Toleranzsemester pro Studienabschnitt (siehe Beitragsregelung für EU/EWR-BürgerInnen)