Den verbindlichen Wortlaut des Master-Curriculums Geschichte (Studienkennzahl 066 803) finden Sie als Mitteilungsblatt der Universität Wien, veröffentlicht am 14.6.2019. Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2019/20 das Studium beginnen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht über das Curriculum und Erläuterungen der Studienprogrammleitung (SPL) - als Leitfaden sowohl für Lehrende als auch für Studierende.
Übergangsbestimmungen: Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2019/20 das Studium des Masters Geschichte beginnen. Wenn im späteren Verlauf des Studiums Lehrveranstaltungen, die auf Grund der ursprünglichen Studienpläne bzw. Curricula verpflichtend vorgeschrieben waren, nicht mehr angeboten werden, hat das nach den Organisationsvorschriften der Universität Wien studienrechtlich zuständige Organ von Amts wegen (Äquivalenzverordnung) oder auf Antrag der oder des Studierenden festzustellen, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen anstelle dieser Lehrveranstaltungen zu absolvieren sind. Studierende, die vor dem 1. Oktober 2019 das Masterstudium Geschichte begonnen haben, können sich jederzeit durch eine einfache Erklärung freiwillig den Bestimmungen dieses Curriculums unterstellen. Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums dem vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Mastercurriculum Geschichte (MBl. vom 30.06.2014, 40. Stück, Nr. 235) unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.11.2021 abzuschließen.
ANERKENNUNGSVERORDNUNG?
Inhalt:
Die Zulassung zum Masterstudium Geschichte setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Geschichte an der Universität Wien oder an einer anderen in- oder ausländischen Universität.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind. Es wird empfohlen, diese Lehrveranstaltungen und Prüfungen möglichst zu Beginn des Masterstudiums zu absolvieren.
Einen Übersichtsplan, der alle unmittelbar studienrelevanten Informationen des Curriculums auf einer Doppelseite zusammenfasst, finden Sie auf der SPL Homepage: Übersichtsplan MA Geschichte (Version 2019)
Die vorgesehene Studiendauer und der Umfang des MA Geschichte umfasst 4 Semester und 120 ECTS (davon 95 ECTS Pflichtmodule, 21 ECTS Masterarbeit, 4 ECTS Masterprüfung).
Im Masterstudium Geschichte können Lehrveranstaltungen aus einem oder verschiedenen Schwerpunkten absolviert werden. Ein Schwerpunkt (SP) repräsentiert ein geschichtswissenschaftliches Fach, einen Forschungsschwerpunkt oder einen Forschungsverbund, das bzw. der an der historisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eingerichtet ist, oder ein weiteres, großes geschichtswissenschaftliches Forschungsgebiet.
Nach Maßgabe des Angebots können beispielsweise folgende Schwerpunkte im Masterstudium Geschichtswissenschaften gewählt werden:
Ein Schwerpunkt gilt als absolviert, wenn auf ihn die Masterarbeit, das Seminar zur Abschlussarbeit sowie mindestens 30 ECTS aus PM 1 und/oder PM 2 und/oder PM 3 und/oder PM 4 entfallen.
Im Curriculum sind einige wenige Voraussetzungsketten festgelegt. Planen Sie Ihr Studium so, dass Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung von Vorlesungsprüfungen beziehungsweise prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (im WiSe: bis September; im SoSe: bis Februar) alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (siehe empfohlener Pfad). Werden die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt, ist eine Anmeldung nicht möglich.
Es gibt zwei Voraussetzungsketten im MA Geschichte:
Der empfohlene Pfad orientiert sich an der Regelstudienzeit von 4 Semestern, mit dem entsprechenden Arbeitspensum von etwa 30 ECTS pro Semester:
Es ist eine Masterarbeit im Rahmen des Abschlussseminars in M5 Mastermodul zu verfassen (Gehört die Mastarbeit zu M5 oder nicht?).
Der Umfang der Masterarbeit beträgt ungefähr ______ Zeichen (± 5%), inkl. Leerzeichen , Fußnoten, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Bibliographie, exklusive Grafiken (= ca. _______ Manuskriptseiten, 1½ zeilig, 12pkt.). Die Masterarbeit enthält auch eine Kurzzusammenfassung (Abstract) von ca. ______Zeichen. Die Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierende oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
Vor Fertigstellung der Masterarbeit: Gespräch zwischen LV-Leiter/-in und Studierendem/-er
Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden oder bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim studienrechtlich zuständigen Organ.