Scheint Ihr Beitrag auch nach sieben Tagen nicht als bezahlt auf, ist es zu einer Fehleinzahlung gekommen. Überprüfen Sie Ihre Einzahlungsdaten (Zahlungsreferenz laut u:space, Höhe des Beitrages...).
Bei einer Fehleinzahlung kann die Bank den eingezahlte Beitrag Ihrem Beitragskonto an der Universität Wien nicht zuordnen. Das hat zur Folge, dass Ihr Studium nicht gemeldet bzw. zur Fortsetzung gemeldet werden kann und Sie die Zulassung zum Studium verlieren.
Folgende Möglichkeiten, falsch einzuzahlen kommen vor:
Haben Sie die Zahlungsreferenz vergessen oder falsch abgeschrieben bzw. falsch eingetragen (z.B. in das Feld "Verwendungszweck" statt "Zahlungsreferenz")?
In diesem Fall kann die Bank den Beitrag nicht zuordnen und bucht diesen an das Auftraggeber*innenkonto zurück. Durch diese Rücküberweisung können Spesen zu Lasten des*der Kontoinhaber*in anfallen, die vom Konto abgezogen werden.
Haben Sie versehentlich die Zahlungsreferenz eines anderen Semesters verwendet?
In diesem Fall kann die Bank den Beitrag nicht zuordnen und bucht diesen an das Auftraggeber*innenkonto zurück. Durch diese Rücküberweisung können Spesen zu Lasten des*der Kontoinhaber*in anfallen, die vom Konto abgezogen werden.
Sie haben alles richtig gemacht oder den Originalzahlschein verwendet, trotzdem ist sieben Tage nach der Einzahlung noch kein Zahlungseingang in u:space ersichtlich?
Mögliche Fehlerquellen sind
In diesem Fall kann die Bank den Beitrag nicht zuordnen und bucht diesen an das Auftraggeber*innenkonto zurück. Durch diese Rücküberweisung können Spesen zu Lasten des*der Kontoinhaber*in anfallen, die vom Konto abgezogen werden.
Bei einer Barzahlung in der Bank wird die Zahlungsreferenz oft nicht weitergeleitet.
In diesem Fall kann der Beitrag nicht zugeordnet werden und wird an die Einzahlungsstelle zurück gebucht.
Wenden Sie sich bitte direkt an die Bankfiliale, in der Sie eingezahlt haben.
Wurde ein zu hoher Betrag eingezahlt (doppelte Einzahlung, falsche Vorschreibung), wird Ihnen die Differenz zum fälligen Beitrag von der Universität nach Antrag rückerstattet.
Wenn Sie einen zu geringen Beitrag eingezahlt haben, müssen Sie die Differenz nachzahlen. Wird der Beitrag nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingezahlt, wird Ihr Studium nach dem Ende der Zahlungsfrist geschlossen.