Wir meinen mit „‚externen‘ Universitätslehrer_innen“ Personen, die:

  1. entweder
    1. an der Universität angestellt sind,
    2. um eine oder mehrere Lehrveranstaltungen zu halten und
    3. deren Anstellungsverhältnis auf ein Semester befristet ist
  2. oder einen Anbot für eine Lehrveranstaltung
    1. eingereicht haben oder
    2. einreichen wollen.

Streng genommen, macht die Unterscheidung zwischen ‚internen‘ und ‚externen‘ Universitätslehrer_innen so keinen Sinn mehr. Da beide Gruppen an der Universität angestellt sind und, als Arbeitnehmer_innen der Universität, grundsätzlich ähnliche Rechte und Pflichten haben. Jedoch ist der Unterschied zwischen beiden Gruppen gerade dafür relevant, die Lehre zu planen. Und die Terme „‚interne‘“ und „‚externe‘ Universitätslehrer_innen“ sind nach wie vor gebräuchlich.

„‚Externe‘ Universitätslehrer_in“ kontra „Modell einer ‚externen‘ Universitätslehrer_in“

Auch Universitätslehrer_innen müssen auf lehre.phl.univie.ac.at ‚abgebildet‘ werden. Diese ‚Abbildungen‘, also die Datensätze ‚auf‘ lehre.phl.univie.ac.at, nennen wir „Modelle von ‚externen‘ Universitätslehrer_innen“ oder, wenn aus dem Kontext geschlossen werden kann, dass wir Modelle von Modelle von ‚externen‘ Universitätslehrer_innen meinen, einfach nur „Modelle“. Aufgepasst, anders als hier in der Anleitung, ist auf lehre.phl.univie.ac.at immer nur von „Personen“ die Rede.

‚Externe‘ Universitätslehrer_in (Symbolfoto)

Modell einer ‚externen‘ Universitätslehrer_in

Wird nachgereicht.