Fachhochschulen unterliegen einem anderen Gesetz als Universitäten (Fachhochschul-Studiengesetz, FHStG). Daher kann die Meldung der Fortsetzung durch die Einzahlung des Studienbeitrages nicht durchgeführt werden, wenn Sie an einer FH und an einer Universität studieren.

Einige Fachhochschulen leiten die Information, dass der ÖH-Beitrag bei ihnen bezahlt wurde an die Universität Wien weiter. Diese Weiterleitung wird noch nicht von allen FHs durchgeführt.
Wenn Sie an einer FH einzahlen: Schauen Sie etwa eine Woche nach der Einzahlung in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag, ob der ÖH-Beitrag als "eingelangt" gemeldet ist. Ist das der Fall ist, können Sie unter Studium > Studienübersicht Ihr Studium an der Universität Wien zur Fortsetzung melden. Wenn der ÖH-Beitrag nicht als „eingelangt“ gemeldet ist und es auch zu keiner Fehleinzahlung an der FH gekommen ist, wird die Einzahlung von Ihrer FH nicht weitergeleitet. Sie müssen an der Universität Wien noch einmal einzahlen.

Es gilt:

Bezüglich der Rückerstattung des doppelt gezahlten ÖH-Beitrages (inkl. Versicherung) wenden Sie sich bitte direkt an die Österreichische Hochschüler*innenschaft.